Ein Freund von mir ist zur Zeit Arbeitslos und hat nun die Möglichkeit einen Job mit einem Verdienst um die 420,-DM pro Monat anzunehmen. Es handelt sich dabei aber um eine „selbständige, freiberufliche Tätigkeit“
Hat er dann überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
hastdunichtgesehn
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Hallo!
Klar!Das Arbeitsamt zahlt evtl. nur etwas weniger(kommt auf den verdienten Betrag und auf die Höhe des Arbeitslosengeldes an).
Aber der Nebenverdienst lohnt sich auf jeden Fall noch.Kann auch sein,daß bei einem so geringen Verdienst gar keine Abzüge gemacht werden.Was man auf jeden Fall beachten soll ist,daß man pro Woche nicht mehr als 15 Stunden arbeiten darf.Überschreitet man dieses Limit,fällt das Geld vom Arbeitsamt weg.
Also,immer dafür sorgen,daß man sich die Tätigkeit dementsprechend bescheinigen läßt.Die Arbeitsämter geben aber auch Auskunft darüber.
Tanja
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