Hallo!
Ich praktiziere mit meinem Ex seit einigen Monaten das Wechselmodell. Die Betreuungszeiten betragen exakt 50:50. keiner hat keinem bisher Unterhalt gezahlt, da die Gehälter sehr ähnlich waren. - Nun bin ich überraschend ab nächsten Monat arbeitslos und werde 1070 Euro Alg I haben; mein Ex-Mann verdient 1550 Euro Netto, unsere Tochter ist 10.
Habe ich jetzt Anspruch auf Kindesunterhalt vom Ex bis ich wieder Arbeit habe ? wenn ja, wieviel wäre das denn bitte ungefähr ?
Gruß Gwen