Wer Arbeitslosengeld bekommt darf (logischerweise) nichts, oder fast nichts, nebenher verdienen - so kannte ich es bis jetzt.
Jetzt habe ich gehört es ist möglich seine Arbeitslosigkeit kurtzfristig zu unterbrechen - auch nur für einen Tag. Und in dieser Zeit kann man dann sofiel verdienen wie man will, um dann am nächsten Tag wieder normal Arbeitslos zu sein.
Mich betrift das (zum glück) ja nicht aber es erscheint mir auch ziemlich unlogisch?? Dann währe ja möglich eine Halbe Stelle zu bekommen und z.b. Mo. bis Mi. Arbeiten und Do. und Fr. „Arbeitslos“ zu sein und Arbeitslosenhilfe zu beziehen??
Hallo,
Wer Arbeitslosengeld bekommt darf (logischerweise) nichts,
oder fast nichts, nebenher verdienen - so kannte ich es bis
jetzt.
Nö, mit dem Verdienst hat das nichts zu tun, sondern mit der Stundenanzahl.
Mich betrift das (zum glück) ja nicht aber es erscheint mir
auch ziemlich unlogisch?
Warum sollte das unlogisch sein?
Dann währe ja möglich eine Halbe
Stelle zu bekommen und z.b. Mo. bis Mi. Arbeiten und Do. und
Fr. „Arbeitslos“ zu sein und Arbeitslosenhilfe zu beziehen?
Sobald man 15 h/Woche arbeitet, steht man nach der Definition des SGB III der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung, ist damit nicht mehr arbeitslos und verliert damit den Anspruch auf Arbeitslosengeld. (Arbeitslosenhilfe gibts schon seit Jahren nicht mehr)
MfG
Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet
Nö, mit dem Verdienst hat das nichts zu tun, sondern mit der
Stundenanzahl.
Ja aber wenn man Geld nebenher verdient wird das Arbeitslosengeld entsprechend gekürtzt - sofiel ich weis bleibt von einem 400€ Job nur 160€ übrig??
Dann währe ja möglich eine Halbe
Stelle zu bekommen und z.b. Mo. bis Mi. Arbeiten und Do. und
Fr. „Arbeitslos“ zu sein und Arbeitslosenhilfe zu beziehen?Sobald man 15 h/Woche arbeitet, steht man nach der Definition
des SGB III der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung, ist
damit nicht mehr arbeitslos und verliert damit den Anspruch
auf Arbeitslosengeld. (Arbeitslosenhilfe gibts schon seit
Jahren nicht mehr)
o.k. das kapier ich
Aber das bedeutet (ich geb zu jetzt wirds sehr pingelig) wenn ich an einem Tag in der Woche arbeite (weiniger als 15h), kriege ich für den rest der Woche Arbeitslosengeld - egal wiefiel ich an diesem Tag verdient habe?
D.h. hab ich einen 400€ Job an einem Tag in der Woche darf ich das Geld behalten, Arbeite ich aber jeden Tag 1-2 Stunden für zusammen 400€ kriege ich nur 160€ davon ?
Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet
Nö, mit dem Verdienst hat das nichts zu tun, sondern mit der
Stundenanzahl.Ja aber wenn man Geld nebenher verdient wird das
Arbeitslosengeld entsprechend gekürtzt - sofiel ich weis
bleibt von einem 400€ Job nur 160€ übrig??
Hallo Manfred,
Richtig. Und es ist ziemlich egal, in welcher Zeit, solange Du unter den 15 Stunden bleibst, Du das verdienst. Ich versteh jetzt nicht wirklich, wo Dein Problem ist.
Grüße
Almut
Ja aber wenn man Geld nebenher verdient wird das
Arbeitslosengeld entsprechend gekürtzt - sofiel ich weis
bleibt von einem 400€ Job nur 160€ übrig?
Von welchem alg reden wir hier überhaupt? alg I? alg II?
Aber das bedeutet (ich geb zu jetzt wirds sehr pingelig) wenn
ich an einem Tag in der Woche arbeite (weiniger als 15h),
kriege ich für den rest der Woche Arbeitslosengeld - egal
wiefiel ich an diesem Tag verdient habe?
Das hab ich so nicht behauptet. Freilich wird angerechnet, aber - wie bereits erwähnt - das gehört ins Brett „Arbeits- und Sozialamt“ (dort sitzen die Experten für das Thema!) und dort können die Experten dann auch sicher genaueres dazu sagen.
D.h. hab ich einen 400€ Job an einem Tag in der Woche
darf ich das Geld behalten, Arbeite ich aber jeden Tag 1-2
Stunden für zusammen 400€ kriege ich nur 160€
davon ?
Angerechnet wird bei beiden. Das mit deinen erwähnten 160 € deutet allerdings mehr in Richtung alg II. Die Bestimmungen unterscheiden sich nochmal bei alg I und alg II.
Aber jetzt würd ich dich für weitere/detailliertere Fragen doch bitten im passenden Brett weiter zu fragen, denn die Wahrscheinlichkeit auf kompetente Antworten sind dort nun mal wesentlich höher.
Mir hat jemand (der im Arbeitsamt Arbeitet!!) erzählt: Mann kann sofiel nebenher verdienen wie mann will - eben ohne das das beim ALG (keine Ahnung ob 1 o 2)angerechnet wird. Wenn man sich so zu sagen für 1 oder 2 Tage beim Arbeitsamt abmeldet. Wenn man sich danach wieder Arbeitslos meldet kriegt man wieder das volle ALG.
Und ich wunderre mich ob das wirklich geht - da muss doch irgend wo ein Haken sein?