Arbeitslosigkeit und Mindestmietzeit wie ist die rechtliche Lage?

Hallo, Wenn ich jetzt eine Mindestmietzeit von 36 Monaten eingehe, in dieser zeit jedoch Arbeitslos werde, wie sieht die Rechtliche lage dann aus, habe ich unter diesen Umständen eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag bereits vorab zu kommen? Ich meine es bringt ja auch dem Vermieter nichts wenn ich die Miete nicht zahlen kann, oder wie Funktioniert das?

Hallo!

grundsätzlich wäre so ein zeitlich begrenzter, beidseitiger Kündigungsverzicht zulässig und einzuhalten.

Es gibt hier keine Sonderkündigung, zumal Arbeitslosigkeit ja nicht bedeuten muss, man kann sich diese Wohnung nicht mehr leisten.
Vielleicht hätte man Anspruch auf Hilfe (Wohngeld, Aufstockung) oder selbst Rücklagen.
Auch hätte man ggf. Anspruch unterzuvermieten.

Wie dem auch sei, verhandeln mit dem Vermieter wäre schon eine gute Idee.

MfG
duck313

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Gewerbe-Miete ?
Wohnungs-Miete ?

Wohnungsmiete