Hallo,
ich bin ab 01.07.04 arbeitslos und muß mich um meine krebskranke Mutter kümmern. Mein Mann ist auch arbeitslos und bekommt schon Arbeitslosenhilfe, die, wie bekannt mit meinem Einkommen verechnet wird. Jetzt hat meine Mutter einen Antrag auf die Leistungen von Pflegeversicherung gestellt, wo ich als pflegende Person eingetragen wurde. Wie wirkt es auf mein Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe von meinem Mann? Wird es uns abgezogen?
Die Mutter wohnt neben uns, aber in eigener Wohnung, kein gemeinsames Haushalt also.
Danke.
Katharina
Hallo,
das Pflegegeld erhält die Mutter, auch wenn sie es ggf. an die
Tochter (Pflegeperson) weitergibt.
Pflegegeld wird (zumindest nicht bei der Krankenkasse) nicht
als Einkommen gewertet.
Gruss
Günter Czauderna
DANKE, Günter!
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