Arbeitslosigkeit und private Krankenversicherung

Hat einer von Euch schon mal Erfahrungen damit gemacht, in welcher Höhe das Arbeitsamt die Kosten für die private Krankenversicherung übernimmt, wenn man in die Arbeitslosigkeit geht (Bewilligungsbescheid liegt vor)
Aus den Gesetzestexten wird man nicht schlau und das Arbeitsamt schweigt sich über die konkrete Höhe aus. Dazu könnten sie sich erst nach Vorlage eines Bescheides der Krankenkasse äußern. Was aber hieße, in einen Basistarif zu wechseln, der auf der einen Seite teurer ist und auf der anderen Seite weniger Leistungen enthält als der jetzige.
Die Bezugsleistungen durchs Arbeitsamt belaufen sich auf knapp 1000,- €

Bitte keine Vermutungen oder Links zu SGB, die haben wir alles schon (sind aber wohl zu blöd, die zu verstehen).
Bitte nur konkrete Hinweise oder Infos.

Hallo Theben
mit der Privaten kenn ich mich leider nicht aus
Sorry
mfg
Erich

hallo wieso bist du in einer privaten krankenversicherung? wie hoch ist der beitrag.
ich an deiner stelle würde mich bei der diakonie oder aber verbraucherzentrale schlau machen.
ich weiß wohl das nur ein teil der gesetzlichen krankenversicherung übernommen wird aber wieviel das ist weiß ich leider auch nicht,
tut mir leid wenn ich dir nicht hab helfen können
aber wäre dir sehr verbunden wenn du mich auf dem laufenden halten würdest
mit freundlichen grüßen
gertrud perlewitz

Bei Arbeitslosigkeit tritt in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkassen ein. Allerdings gibt es Ausnahmen, so dass Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung verbleiben müssen. Erfahren Sie mehr zu den gesetzlichen Regelungen.
Versicherungspflicht und Befreiung bei Arbeitslosigkeit
Für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) gelten bestimmte Voraussetzungen. Wenn diese vom Antragsteller erfüllt werden, besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ein eigener Beitrag muss für die Krankenkasse nicht gezahlt werden. Nur im Falle eines Zusatzbeitrags muss der Arbeitslose diesen selbst tragen. Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung endet mit dem Tag der Bewilligung des Arbeitslosengeldes. Wer zum einem späteren Zeitpunkt den Privatvertrag wieder aufleben lassen möchte, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Allerdings können sich bereits privat Versicherte von der einsetzen Pflichtversicherung befreien lassen. Dazu muss der Betroffene in den letzten fünf Jahren vor dem ALG-Bezug in der Privatversicherung Mitglied gewesen sein. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten ab Einsetzen der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Kasse gestellt werden. Betroffene sollten beachten, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann. Sollte der Versicherte also zu einem späteren Zeitpunkt erneut arbeitslos werden, besteht der Schutz in der PKV fort.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt einen Beitragszuschuss. Die Höhe orientiert sich an der Beitragsbelastung für einen gesetzlich Versicherten. Grundsätzlich zahlt die Behörde den Zuschuss direkt an das PKV-Unternehmen.
Würde Dir aber auch noch raten in den Sozialverband VdK (www.vdk.de)einzutreteneinzutreten). Die beraten und vertreten Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Sind sehr gut. Monatsbeitrag ca. € 4,50.

Hallo,

tut mir leid, auf dem Gebiet weiss ich nicht Bescheid.

Am besten mal bei der Krankenkasse oder beim Verbraucherschutz nachfragen.

Viel Erfolg

wünscht

Crash

Hallo,
Der KK-Zuschuss ist unabhängig vom Alg II. M. W. wird höchstens der Basistarif erstattet. Wenn Ihr Beitrag günstiger ist, sollt er doch erstattet werden.
Viele Grüße
Lukas