Hat einer von Euch schon mal Erfahrungen damit gemacht, in welcher Höhe das Arbeitsamt die Kosten für die private Krankenversicherung übernimmt, wenn man in die Arbeitslosigkeit geht (Bewilligungsbescheid liegt vor)
Aus den Gesetzestexten wird man nicht schlau und das Arbeitsamt schweigt sich über die konkrete Höhe aus. Dazu könnten sie sich erst nach Vorlage eines Bescheides der Krankenkasse äußern. Was aber hieße, in einen Basistarif zu wechseln, der auf der einen Seite teurer ist und auf der anderen Seite weniger Leistungen enthält als der jetzige.
Die Bezugsleistungen durchs Arbeitsamt belaufen sich auf knapp 1000,- €
Bitte keine Vermutungen oder Links zu SGB, die haben wir alles schon (sind aber wohl zu blöd, die zu verstehen).
Bitte nur konkrete Hinweise oder Infos.