Arbeitslosigkeit vorübergehend abmelden?

Hallo,

wenn jemand arbeitslos ist, dann darf er in den ersten 3 Monaten keinen Urlaub machen. Was ist wenn jemand für eine Weile weg muss?
Es gibt Gründe, die das Arbeitsamt nicht anerkennt, aber die trotzdem für jemand wichtig sein können.
Kann man sich vorübergehend aus der Arbeitslosigkeit abmelden, oder welchen Weg gibt es, ein paar Wochen nicht zur Verfügung zu stehen?

danke

Hallo Nick,

in der „Aktionszeit“, (so werden die ersten drei Monate - so glaube ich - genannt), soll der Arbeitsuchende intensiv, unter Nutzung aller Möglichkeiten (Internet, Zeitung, Initiativ-Selbstvorstellung etc.), nach Arbeit suchen.
Damit das A-amt den A-uchenden vermitteln kann, gilt, dass er (postalisch) erreichbar sein soll - undzwar: unter der gemeldeten Anschrift.
Wenn Du sicherstellen kannst, dass Du dadurch erreichbar bist, dass jemand (aus dem Freundeskreis) Zugang zu Deiner Post hat und Dich unterrichtet, wenn Posteingang da ist - Dir diesen vorliest: dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du zurückkommen mußt oder nicht.
Welche Post kann Dich vom A-amt erreichen? Es kann sich um einen Vermittlungsvorschlag handeln. Darin wirst Du aufgefordert, umgehend mit dem potentiellen Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. Dies müßte Dir auch von dem Ort möglich sein, an dem Du Dich dann gerade aufhältst.
Ggf. sollte dann die Bewerbung dort geschrieben werden können, wo Du Dich gerade befindest. Falls es zu einem Vorstellungsgespräch kommen sollte - na, dann mußt Du halt anreisen.

Zur Frage der Abmeldung:
So weit ich weiß (bitte andere Antworten aus dem Forum abwarten): Natürlich kannst Du dich abmelden und wieder anmelden. Allerdings bist Du während dieser Zeit nicht sozialversichert !!!

Vielleicht eine kleine Hilfe?

Gruss aus Lüneburg

Heiner Gierling

Heiner - Nachtrag
Habe ich noch vergessen:

Wenn Du dich abmeldest, bekommst Du kein Alo-geld; das ist Dir aber wahrscheinlich klar.
Anders sieht es auch, wenn man den 21-Tage-Urlaub nimmt; dieser steht dem Arbeitslosen zu.

Heiner Gierling

Hallo Heiner,

nicht nur das Arbeitslosengeld wird gestrichen, sondern die „kompletten“ Leistungen des Arbeitsamtes.
Diese beinhalten u.a. auch die Krankenversicherung des Arbeitslosen und evtl. seiner ganzen Familie!

Da sind im Zweifelsfall bei einer notwendigen OP nach einem Unfall oder Krankheit die paar Kröten vom Arbeitslosengeld zu vernachlässigen.

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo Nick,
hier eine antwort aus arbeitsamt.de:
Frage:

Habe ich während meiner Arbeitslosigkeit einen Urlaubsanspruch? Wenn ja, was muß ich beachten?

Antwort:

Einen „Urlaubsanspruch" im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während der Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, haben Sie nicht. Sie müssen nämlich u.a. Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten können. Darunter ist zu verstehen, daß Sie persönlich für Ihr Arbeitsamt täglich unter der von Ihnen benannten Anschrift erreichbar sind und das Arbeitsamt auch täglich aufsuchen können.

Dennoch dürfen Sie sich unter Fortzahlung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bis zu 3 Wochen im Jahr außerhalb dieses Bereiches aufhalten, wenn Ihr Arbeitsvermittler vorher seine Zustimmung erteilt hat.

Haben Sie das 58. Lebensjahr bereits vollendet, können Sie sich bis zu 17 Wochen im Jahr auswärtig aufhalten. Dies setzt allerdings zusätzlich voraus, daß Sie sich bereit erklärt haben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ungeminderte Altersrente zu beantragen.

Also: Wenn Sie verreisen möchten oder aus anderen Gründen ortsabwesend sein werden, nehmen Sie bitte vorher rechtzeitig Kontakt zum Arbeitsamt auf!

Übrigens: Der Tipp mit dem Bekannten, der den Briefkasten leert, ist nicht legal.

Gruß
Otto

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