Arbeitslosikeit - Ansprüche Vorgehen und Tricks?!

Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand in folgendem Bereich aus:

Wenn man sich arbeitslos meldet, dann wird man ja vom Arbeitsamt an einen Arbeitgeber vermittelt??? Meines Wissens bekommt man nur Arbeitslosengeld, wenn man mehrfach keinen Job über das Arbeitsamt gefunden hat?? (Gibt es dazu eine genaue Zahl?)
Welche „Ansprüche“ kann der Arbeitslose in so einem Falle an den Arbeitgeber stellen? Ich kann ja theoretisch total überzogene Forderungen stellen, so dass ich nie einen Job finde?! (Bzw. ich verhalte mich im Vorstellungsgespräch wie ein Idiot, so dass ich nie einen Job finde)
Welche Rechte hat da das Arbeitsamt mir etwas vorzuschreiben´, einen Job annehmen zu müssen.
Wer kann mir kann mir da mal auch ein paar der sicherlich sehr vielen illegalen „Tricks“ nenen, was so in der Praxis gemacht wird, um möglichst lange bzw. überhaupt Arbeitslosengeld zu bekommen.

(Das ganze natürlich unter der Vorraussetzung, dass man entsprechend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt)

(Ich studiere noch und das ganze ist nur eine theoretische Frage, um mal dieses ganze Steuer-Kranken-Renten-Pflege-Arbeitslosenversicherungssystem etwas näher zu verstehen, was ja irgendwie ein sehr komplexes und auch teils sehr „verletzliches“ System darstellt.)

Danke
Thomas

Arbeitslosigkeit-Ansprüche Vorgehen und Tricks?!
Hallo Thomas,

ich weiß nicht so recht, wie ich Deine Anfrage verstehen soll. Aber ich versuche mal, sie nach meinem Verständnis zu beantworten:

Wenn man sich arbeitslos meldet, wird man erst mal nicht vermittelt, sondern verwaltet. Man hat dann auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, nicht erst, wenn man „mehrfach keinen Job gefunden hat“.

In der Praxis kommt es mittlerweile wohl leider immer weniger vor, dass man tatsächlich auch Job-Angebote bekommt. Allerdings sind auch die „Ansprüche“ geringer geworden. So ist es z. B. durchaus akzeptabel, wenn man bis zu 2 Stunden fahren muss, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Soweit ich weiß, darf das Gehalt nicht wesentlich untertariflich sein. Sklavenarbeit wird wohl noch niemandem zugemutet. Wenn Du aber im Vorstellungsgespräch durch Dein Verhalten und Deine (überzogenen) Forderungen dazu beiträgst, dass Du den Job nicht bekommst, dann kriegst Du eine Sperre vom Arbeitsamt.

Hier komme ich aber auch an den Punkt, wo ich Deine Anfrage und deren Intention nicht verstehe. Gilt diese Anfrage für Dich und die Zeit nach Deinem Studium? Warum soll man sich im Vorstellungsgespräch so verhalten, dass man „nie einen Job findet“?

Sorry, wenn dies die richtige Interpretation ist, dann find ich es irgendwie ein wenig unverständlich: Ich bin derzeit arbeitslos und wäre froh, wenn es da irgendwelche Angebote geben würde. Ein staatliches Hochschulstudium ist bislang - bis auf die Semestergebühren - umsonst und wird von den Steuern der armen Menschen bezahlt, die arbeiten gehen. Ich möchte Dich nicht ungerechtfertigt angreifen, aber wenn Du wirklich aus diesem Grunde fragst, dann sei froh, dass Dir Dein Studium finanziert wurde und versuch Dich so solidarisch zu verhalten, dass auch noch andere Menschen studieren können, sprich: Ora et labora oder so…

Wenn Du die Frage anders gemeint hast, dann entschuldige diesen Ausbruch und erklär es doch mal ein wenig näher… :smile:

Gruß
Heidrun

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

studierst du im andromeda-nebel? (owt)
*grmblegrmble*

(Ich studiere noch und das ganze ist nur eine theoretische
Frage, um mal dieses ganze
Steuer-Kranken-Renten-Pflege-Arbeitslosenversicherungssystem
etwas näher zu verstehen, was ja irgendwie ein sehr komplexes
und auch teils sehr „verletzliches“ System darstellt.)

Danke
Thomas

Hallo,

Welche „Ansprüche“ kann der Arbeitslose in so einem Falle an
den Arbeitgeber stellen? Ich kann ja theoretisch total
überzogene Forderungen stellen, so dass ich nie einen Job
finde?! (Bzw. ich verhalte mich im Vorstellungsgespräch wie
ein Idiot, so dass ich nie einen Job finde)

Zu diesem Punkt kann ich Dir sagen, daß der Arbeitgeber, bei dem sich der Arbeitslose vorzustellen hat, eine Benachrichtigung vom Arbeitsamt bekommt, daß und wann sich der Bewerber vorstellt. Der Arbeitgeber wird gebeten, dem Arbeitsamt mitzuteilen, ob eine Einstellung erfolgte oder nicht. Wenn der Arbeitslose nicht eingestellt wurde, sollte man die Gründe nennen.
Ich persönlich schreibe genau in den Bogen, warum ich nicht eingestellt habe.
Eine Frau, die z.B. eigentlich eine Vollzeitstelle haben möchte, mir aber erzählt, daß sie keinen hat, der auf ihr Kind aufpasst, und sie ihr Kind noch nie irgendwohin gegeben hat, verdient m.E. nach nicht, Arbeitslosengeld für eine Vollzeitstelle zu bekommen, da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Auch folgende Gründe gebe ich dem Arbeitsamt weiter:
angeblich zu langer Anfahrtweg
Wünsche nach Arbeitszeiten, die nicht den normalen Gegebenheiten entsprechen
ungepflegtes Äußeres
überzogene Gehaltsvorstellungen
Bewerber erzählt von immer wieder auftretenden Erkrankungen
natürlich auch, wenn sich jemand wie ein „Idiot“ benimmt (Deine Idee)
Die Bewertung meiner Eintragungen obliegt dann ja dem Arbeitsamt und sollten denen beim selben Bewerber immer wieder ähnliche Bewertungen von potentiellen Arbeitgebern zugehen, werden die hoffentlich alle Zahlungen einstellen.

Wer kann mir kann mir da mal auch ein paar der sicherlich sehr
vielen illegalen „Tricks“ nenen, was so in der Praxis gemacht
wird, um möglichst lange bzw. überhaupt Arbeitslosengeld zu
bekommen.

Ich hoffe immer, daß die Leute mit ihren „Tricks“ nicht durchkommen und nehme daher das Ausfüllen der Arbeitsamtbögen ernst.
Allein, daß Du Dir zu diesem Thema noch während Deines Studiums so viele Gedanken machst, wundert mich sehr. Heute sollte jeder froh sein, der nicht arbeitslos ist oder wird.
Wer längere Zeit arbeitslos ist, hat dann auch schlechtere Chancen, wenn er wieder arbeiten möchte. Oder meinst Du, lebenslängliche Finanzierung durch den Staat sei wünschenswert? (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe)
Schöne Grüße
Sabine

brauchst dich nicht verstellen…
(Bzw. ich verhalte mich im Vorstellungsgespräch wie

ein Idiot, so dass ich nie einen Job finde)

… denn mit DER generellen einstellung faellst du sowieso ueberall durch, und es waere schade, wenn ausgerechnet du dann doch einen arbeitsplatz finden wuerdest, den andere menschen, die bereit sind, sich in das soziale system einzubringen, viel eher verdient haben.
gottseidank gibt es eine entwicklung bei den arbeitsaemtern, dass den leistungsabteilungen mittel zur verfuegung gestellt werden, arbeitsunwillige trittbrettfahrer schneller zu erkennen, und somit bleibt zu hoffen und zu erwarten, dass schmarotzer, wie du, dann ganz schnell erkannt und aus der solidargemeinschaft ausgechlossen werden.
khs

Was soll bitte der Sch…?
Lieber Karl-Heinz,

pöbelst Du einfach nur gerne oder verschafft Dir dieses Posting sonst irgendeinen Lustgewinn?
Über den Sinn der Frage läßt sich sicher streiten, aber hast Du auch den letzten Absatz gelesen? Oder gehörst Du zu der Gruppe Menschen, die bei bestimmten Reizwörtern sofort entsprechende Reaktionen zeigen ohne den entsprechenden Text auch wirklich zu lesen?
Zumindest für die persönlichen Beleidigungen ist eine Entschuldigung fällig (wenn der Mod Deinen unqualifizierten Beitrag nicht eh löscht)!

kopfschüttelnd…

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Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand in folgendem Bereich aus:

Wenn man sich arbeitslos meldet, dann wird man ja vom
Arbeitsamt an einen Arbeitgeber vermittelt???

naja

Meines Wissens
bekommt man nur Arbeitslosengeld, wenn man mehrfach keinen Job
über das Arbeitsamt gefunden hat?? (Gibt es dazu eine genaue
Zahl?)

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer in den zurückliegenden 12 Monaten mindestens 180 Tage versicherungspflichtig beschäftigt war.

genaueres findest du hier: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/inde…

Welche „Ansprüche“ kann der Arbeitslose in so einem Falle an
den Arbeitgeber stellen? Ich kann ja theoretisch total
überzogene Forderungen stellen, so dass ich nie einen Job
finde?! (Bzw. ich verhalte mich im Vorstellungsgespräch wie
ein Idiot, so dass ich nie einen Job finde)

Und? Alles weitere regelt das Portmonaie. Es gibt Zumutbarkeitsgrenzen - auch amtliche.

Welche Rechte hat da das Arbeitsamt mir etwas vorzuschreiben´,
einen Job annehmen zu müssen.

Oh, du möchtest gefragt werden?

Wer kann mir kann mir da mal auch ein paar der sicherlich sehr
vielen illegalen „Tricks“ nenen, was so in der Praxis gemacht
wird, um möglichst lange bzw. überhaupt Arbeitslosengeld zu
bekommen.

Ich kenn keine. Berechnungsgrundlage für die Bezugsdauer von AlG ist die Länge des vorgehenden Beschäftigungsverhältnisses bzw. der gesammelten Anwartschaftszeiten. Verlängern lässt sich die Bezugsdauer von AlG, indem z.B. eine genehmigte Nebenberschäftigung ausgeübt wird, innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. 325,- € Jobs zum Beispiel. Ein Teil des Einkommens wird auf das AlG angerechnet - mindert also die Auszahlung um den Betrag. Verlängert aber gleichzeitig nach hinten die Bezugsdauer um die Dauer der Tätigkeit, so dass das „verlorene“ AlG theoretisch wieder herausgeholt wird.

(Das ganze natürlich unter der Vorraussetzung, dass man
entsprechend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt)

Natürlich

(Ich studiere noch und das ganze ist nur eine theoretische
Frage, um mal dieses ganze
Steuer-Kranken-Renten-Pflege-Arbeitslosenversicherungssystem
etwas näher zu verstehen, was ja irgendwie ein sehr komplexes
und auch teils sehr „verletzliches“ System darstellt.)

Verletzlich? Für wen?

Danke
Thomas

Voy

asche auf mein haupt…
… ich habe den artikel in der tat nicht komplett zu ende gelesen, weil sich bei mir prinzipiell die fussnaegel hochklappen, wenn ich versuche sehe, in zeiten, wo es privilegiert ist , einen arbeitsplatz zu haben, das schwer belastete system auszutricksen…

hiermit also an den autor: nix fuer ungut - wenn der letzte satz obendran gestanden waere, dann haette ich die theoretische natur der frage kapiert… so jedoch geschrieben, musste das bei mir raus, um den kotzreiz zu bekaempfen.
gruss
khs