Arbeitslosikeit

mein mann hat jetzt 6 monate in einem unternehmen gearbeitet ws ihm korperlich und seelisch echt zu schaffen macht, nun uberlegt er zu kundigen, er war vorher arbeitslos und hat schon arbeitslosengeld 1 bezogen, meine frage ist nun, wird ihm noch zeit von der ersten arbeitslosigkeit angerechnet , also ein jahr hatte ihm damsls zugestanden, und 5 minate war er arbeitslos. und nach welchen zahlen wird das geld nun bemessen, dem neuen gehalt, welches er seit mai bekommt oder das von der davor liegenden arbeit.?

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Hallo
genau kann ich es nicht sagen
aber es kann sein das 2 Jahre zurück gerechnet wird
aber eine Sperrfrist bei eigenkündigung wird wahrscheinlich kommen
mfg

FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>arbeitsamt
g

Vorweg: Da ich kein Anwalt bin, kann ich für die Richtigkeit meiner Antwort nicht garantieren. Aber ich gebe mir Mühe.

Nach meiner Information sind die nicht verbrauchten alten Ansprüche von sieben Monaten  nicht verfallen. Die Bedingung dafür ist allerdings, dass die Zeit, in der sie erworben wurden, nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Ihr Mann müsste also aus dem alten Anspruch sieben Monate, aus dem neuen Anspruch  drei Monate ( 6 : 2)  ALG 1
bekommen.

Wie erich-max bin ich mir aber fast sicher, dass eine Eigenkündigung eine Sperrzeit von mindestens sechs Wochen zur Folge hat. Das bringt ganz dicken Ärger!!!
Denn in der Zeit ist man auch nicht krankenversichert. Auch für die Rentenversicherung kann das sehr böse Folgen haben. Ich kann von einer Eigenkündigung nur abraten.

Lieber ein bisschen langsamer arbeiten und sich öfter mal krankmelden, wenn man sich überfordert fühlt. Dann kündigt der Arbeitgeber, und das erspart manchen Ärger!

Bei der Frage mit der Höhe des ALG 1 bin ich mir unsicher. Nach meiner Info richtet sich die Leistung nach dem Durchschnitt der Verdienste. Nur wenn die gut bezahlte Arbeit ganz lange dauerte und die schlechter bezahlte ganz kurz, gibt es irgendwelche Ausnahmen.

Von der Eigenkündigung muss ich euch auch deswegen abraten, weil die Vermittler Leute, die selbst kündigen, besonders intensiv „betreuen“. Es besteht ja irgendwie doch der Verdacht der Faulheit. Da bekommt man leicht eine sechsmonatige Maßnahme, die zu über 50 % aus Herumgelabere und zu weiteren 50 % aus Umsonst-Arbeiten (scheinheilig „Praktikum“ genannt) besteht. Das kann zwar jedem Arbeitslosen passieren. Aber denen, die selbst kündigen, passiert es ziemlich sicher.

mfg

Hi!

Vorweg: FAQ1129 wieder mal einfach weggeklickt … das sollte auch ein Nicht-Anwalt verstehen.

Ich eigentlich auch, aber bei so einer gefährlichen Antwort, die dem AN Kopf und Kragen kosten kann, fällt es schwer, mich zurückzuhalten.

Vorweg: Da ich kein Anwalt bin, kann ich für die Richtigkeit
meiner Antwort nicht garantieren. Aber ich gebe mir Mühe.

Man merkt, dass Du kein Anwalt bist, jedoch „diese“ Mühe hättest Du Dir sparen können.

Lieber ein bisschen langsamer arbeiten und sich öfter mal
krankmelden, wenn man sich überfordert fühlt. Dann kündigt der
Arbeitgeber, und das erspart manchen Ärger!

Du weißt, was Du hiermit veranstaltest? Auf so einen „Tip“ sollte man eigentlich gar nicht näher eingehen, da auch ein Nicht-Anwalt sofort merkt, dass damit die gesamte berufliche Zukunft des AN verhaut sein kann und erspart nicht „manchen Ärger“, sondern generiert ihn erst.

Kopfschüttelnde Grüße,
Tomh

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