Arbeitslosmeldung

Hallo,
ich habe eine Frage. ich bin am Fr. 06.08.10 von meinem Chef gekündigt worden. Anspruch auf ALG I habe ich nicht ( zu kurze Beschäftigungs Zeit ). Nun zu meiner eigentlichen Frage, muss ich mich, wenn ich einen ALG II Antrag stelle, zusätzlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden um evtl. kürzungen aus dem weg zu gehen oder reicht die Meldung bei der ARGE ?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

in der Regel braucht man sowieso eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, daher könnte man auch vorab dort vorsprechen.
Benötigt man die Bescheinigung nicht, reicht die Meldung bei der ARGE aus.

Gruß

Du MUSST dich zuerst arbeitssuchend melden SOFORT!!Sonst sperren sie dir mögliche ALG 1 Leistungen.

Dann stellst du den Antrag bei Harzt 4.

Alles Gute,
Andi