Arbeitslosmeldung -> Krankenversicherung?

Moin!

Folgendes „Problem“, bzw. folgende Frage:

Mal theoretisch durchgespielt ich melde mich am 01.02. arbeitslos; die Bearbeitung bis zu dem Tag, an dem ich den Bewilligungsbescheid in Händen halte, dauert vier Wochen. Bin ich in diesen vier Wochen krankenversichert? Oder müßte ich mich für diese Frist freiwillig versichern?

Wann gibt das Arbeitsamt die Meldung an die jew. Krankenkasse? Mit dem Bewilligungsbescheid oder eher? Besteht seitens des Arbeitsamtes eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Antragsteller?

Danke im Voraus!
Vince.

Moin, Vince!

Folgendes „Problem“, bzw. folgende Frage:

Mal theoretisch durchgespielt ich melde mich am 01.02.
arbeitslos; die Bearbeitung bis zu dem Tag, an dem ich den
Bewilligungsbescheid in Händen halte, dauert vier Wochen. Bin
ich in diesen vier Wochen krankenversichert? Oder müßte ich
mich für diese Frist freiwillig versichern?

Nee, wenn Du arbeitslos gemeldet bist, dann bist Du rückwirkend ab dem Tag der Meldung versichert.

Wann gibt das Arbeitsamt die Meldung an die jew. Krankenkasse?
Mit dem Bewilligungsbescheid oder eher?

Meines Wissens nach mit dem Bewilligungsbescheid. Es kann Dir passieren, das Dich Deine KK anschreibt, bevor dies passiert ist. Die wollen dann wissen, was los ist bzw. warum keine Beiträge kommen. Da liegt dann meist so´n Formular bei, das kreuzt Du ein bisserl was an und schreibst irgendwo drauf, das Du seit dem XX.XX. beim Arbeitsamt Kleinkleckersdorf als Sozialschädling gemeldet bist. Und damit ist das auch schon gegessen. Arbeitsamt und Krankenkasse machen dann den Rest unter sich aus.

Besteht seitens des
Arbeitsamtes eine Mitteilungspflicht gegenüber dem
Antragsteller?

Soweit ich weiß nicht.

Danke im Voraus!

Ich hoffe, geholfen zu haben :smile:

Gruß vom

Dicken MD.

Danke, Dicker, das hilft!

Mein Problem ist nämlich, dass das Arbeitsamt meinen Wechsel von ALG auf ALHi seit dem 27. Sept. nicht gebacken kriegt. Auf pot. Probleme mit der Krankenvers. hatte mich niemand hingewiesen; ich hatte jetzt etwas Panik, ob ich bis zur Bewilligung seeeehr vorsichtig gehen muss …

Alternativ müßte ich mich freiwillig versichern, was mir aber finanziell nicht möglich ist, solange ich auf Sozialhilfe angewiesen bin.

Den besagten Wisch von der Krankenkasse hab ich vor einigen Wochen bekommen. Kommentar der Sachbearbeiterin beim A-Amt: „Was soll ich´n damit? Sowas brauchen wir hier nich!“

Tja, wirklich „aufgeklärt“ wird man da nicht …

Danke nochmal!
Vince.

Hallo,
das Problem kenne ich leider nur allzu gut.
Wir von der Kasse „stunden“ sozusagen ca drei Monate lang den
Beitrag - In der Regel hat das Arbeitsamt es bis dahin
geschafft eine Leistung zu bewilligen.
Versichert ist der oder die Betreffende in jedem Falle.
Wird die Leistung rückwirkend gewährt (frühestens ab Tag
der Antragsstellung), zahlt auch das AA. die Krankenversicherung
und die Pflegeversicherung. Ab es kommt leider auch vor dass es
länger als drei Monate dauert - dann wird die Krankenkasse vom
Versicherten die freiwilligen Beiträge fordern.
Wir schicken unsere Versicherten dann zum AA. und lassen denen
dort ausrichten, dass wir die Versicherten wegen Nichtzahlung
des Beitrages ausschliessen werden und das dann das Arbeitsamt
für die Folgen haftbar gemacht wird.
In 100% der Fälle wurde der Antrag innerhalb von drei Tagen
abschliessend bearbeitet.
So geht das !!

Gruss

Günter

Hi,
es dauert oft sehr lange, bis eine krankenkasse merkt, dass jemand nicht mehr versichert ist. Es KANN natürlich auch früher auffallen…

Alternativ müßte ich mich freiwillig versichern, was mir aber
finanziell nicht möglich ist, solange ich auf Sozialhilfe
angewiesen bin.

Wenn die Krankenkasse tatsächlich Stress macht, musst dich eben für die Zeit freiwillig versichern. Beantrage díe Übernahme der Beiträge beim Sozialamt. das Sozialamt wird die Beiträge normalerweise übernehmen. Das ist für die zwar umständlich, weil sie sich hinterher, wenn du rückwirkend wieder übers AA versichert bist, die Beiträge von der Krankenkasse wieder holen müssen. Aber es ist auf jeden Fall sinnvoll, denn es KÖNNTE ja auch mal sein (vielleicht nicht bei dir, aber generell), dass der Antrag beim AA abgelehnt wird, und dann wäre derjenige nicht mehr krankenversichert. Für das Sozialamt ist die Übernahme der Beiträge auf jeden Fall günstiger als die Übernahme deiner sämtlichen Arzt- und Krankenhauskosten.

Gruß
Nelly

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