Arbeitslosmeldung und Arbeitsunfähig

Ich bin seit dem 23. Januar Arbeitsunfähig und wird auch noch länger sein, da eine Op ansteht. Ich wurde aber zum 28. Februar gekündigt und wäre somit ab dem 1. März arbeitslos.

Jetzt stellt sich mir die Frage, muß ich mich spätestens am 1. März Arbeitslos melden, oder nach dem die Arbeitsunfähigkeit endet.

Würde mich freuen, endlich Gewissheit zu bekommen.

Hier steht alles, was du wissen musst:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Sie wissen, dass Ihre Beschäftigung bald endet. Zum Beispiel, weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft.
Ihr nächster Schritt: Melden Sie sich arbeitsuchend .
[…]
Ihre Beschäftigung endet und Sie haben bisher keine neue Arbeitsstelle gefunden – trotz Unterstützung Ihrer Agentur für Arbeit.
Erst wenn Sie die Arbeitslosigkeit gemeinsam mit Ihrer Agentur für Arbeit nicht vermeiden können, melden Sie sich arbeitslos .

Gern geschehen!

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