Arbeitslosmeldung?

Hallo
Ich bin gelernter Gas- und Wasserinstallateur und wurde
diese woche gekündigt. am mittwoch habe ich mich arbeitslos
gemeldet, (dafür habe ich zwei stunden gebraucht).
diese zwei stunden hat mir mein chef von meinen überstunden
abgezogen.

nun meine frage:
-ist das richtig?
-oder muß er mich dafür freistellen ohne mir diese zeit abzuziehen

es wäre schön wenn ihr mir den paragrapfen oder tariefverträge wo dieses geregelt ist mit reinschreiben könnt, damit ich dieses meinem chef zeigen kann.

danke!

Hallo

Da ich davon ausgehe, daß das zuständige Arbeitsamt durch seine Öffnungszeiten dir auch die Möglichkeit bietet, außehalb der Arbeitszeit die Arbeitslosenmeldung vorzunehmen, ist anzunehmen, daß der Abzug rechtens ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo Ingo,

dein Arbeitgeber darf dir die Zeit, die du bei der Arbeitsagentur warst, nicht abziehen. Der Arbeitgeber ist gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 3 SGB III verpflichtet, dich für die frühzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur freizustellen. Er muss dich auch freistellen, wenn du du dich bei einem anderen Arbeitgeber bewirbst odre an einer notwendigen Qualifizierungsmaßnahme teilnimmst.
Ich hoffe du kannst dich gegenüber deinem AG durchsetzen und findest bald einen neuen Job.
Karin

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