Arbeitslsosengeld

Liebe/-r Experte/-in,

meine Freundin wurde über 1 Jahr von ihrem Vorgesetzten gemobbt und schickaniert. Das ganze ging soweit daß sie sogar 2 Monate im Krankenstand war und bereits überlegt hat selbst zu kündigen.
Da sich im Unternehmen keinen zuständig fühlte dem betreffenden Vorgestzten auf die Finger zu hauen, schaltet sie eine Anwältin ein. Als die Firma dies mitbekommen hatte, kündigte man ihr angeblich verhaltensbedingt, weil nun das Vertrauen für eine weitere Zusammenarbeit fehlte.
Die Anwältin reichte umgehend Klage ein und im September soll nun der erste Verhandlungstermin ( Gütetermin ) sein.
Nun hat meine Freundin Angst das sie wegen der Formulierung „verhaltensbedingt“ eine Sperre beim Arbeitsamt bekommt.

Besteht diese Gefahr tatsächlsich und wenn ja was kann man dagegen tun ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Wenn sie schon bei Anwältin ist, hoffentl. FA f. Arb.recht, diese fragen.

Bin kein Anwalt !

Es gibt 3 Arten v. Kü:

  • verhaltensbedingt
  • personenbedingt
  • fällt mir gerade nicht ein

Marion

Die gefahr sehe ich nicht.

Ausserdem ist sie ja durch ihre anwältin bereits gut abgesichert.

Hallo

solange das Gericht nicht festgestellt hat, dass die verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, gibt es keinen Grund zur Besorgnis.

Herzliche Grüße
Erwin Füßl

Hallo,
ich war krank. Brauchst Du die Antwort noch?
Ingeborg