Arbeitsmangel - Auf Abruf zu Hause

Guten Tag,

nehmen wir an ein Arbeitgeber schickt einen Arbeitnehmer wegen Arbeitmangels nach Hause - auf Abruf. (Annahmeverzug?)
Im Arbeitsvertrag stünde auch keine besondere Regelung zu so einem Fall.

Müsste der AN die entstandenen „Minus-Stunden“ nacharbeiten, oder passiert da nichts mit seinem Zeitkonto und die Tage gelten als „abgearbeitet“?

Gruß,
W

Hallo,

um hier seriös antworten zu können, wären mehr Angaben zu dem Fall nötig:

  • Was steht im Arbeitsvertrag zu täglicher und wöchentlicher Arbeitszeit ?
  • Wie sind die Regelungen zum erwähnten Arbeitszeitkonto ?
  • Handelt es sich beim Arbeitsverhältnis generell um „Arbeit auf Abruf“ gem. § 12 TzBfG ?
  • Gilt ein Tarifvertrag, der flexible Arbeitszeitregelungen beinhaltet ?
  • Gibt es im Betrieb einen BR ?

&Tschüß
Wolfgang