nehmen wir an ein Arbeitgeber schickt einen Arbeitnehmer wegen Arbeitmangels nach Hause - auf Abruf. (Annahmeverzug?)
Im Arbeitsvertrag stünde auch keine besondere Regelung zu so einem Fall.
Müsste der AN die entstandenen „Minus-Stunden“ nacharbeiten, oder passiert da nichts mit seinem Zeitkonto und die Tage gelten als „abgearbeitet“?