Arbeitsmarktpolitische + wirtschaftl. Interessen

Hi,

Kann mir jemand sagen, welche arbeitsmarktpolitische und wirtschaftlichen Interessen Deutschland momentan hat?

Liebe Grüße

Hi,

Kann mir jemand sagen, welche arbeitsmarktpolitische und
wirtschaftlichen Interessen Deutschland momentan hat?

da wird dir schwerlich jemand antworten können,
wenn du dich so unpräzise ausdrückst.
Wen oder was meinst du mit Deutschland?
Die Summe der Unternehmen?
Ein Handwerksbetrieb hat andere Interessen
als ein Großkonzern und Unternehmen, die
exportieren andere als solche die den Binnenmarkt
bedienen usw.
Den Bundestag?
Die CDU hat andere Interessen als die Linken beispielsweise usw.
Den Bundesrat?
Die Summer der Länder?
Einzelne Parteien?
Die Bundesregierung beispielsweise besteht
aus drei verschiedenen Parteien, von denen jede
ihr eigenes Konzept hat und dies intern wiederum auch
nicht unumstritten im Detail ist.
Oder die Summe der Einwohner? Aber da hör ich jetzt
wirklich auf! :smile:

Gruß
Powenz

Oh. Ja, deshalb fvrage ich hier ja, weil es so unpräzise ist.

Ich beziehe mich auf das AufenthG §1.

Dort steht „(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.“

Ich hab also selber keine Ahnung was gemeint ist. Aber anscheinend scheint der Staat als ganzes gemeint zu sein.

Vvielleicht wird sowas wie „Wirtschaftswachsum“ unter wirtschaftlichen Interesse gesehen. Würde jedenfalls Sinn machen.

Hallo Ela,

die Wirtschaft soll laufen (=wachsen) und der Arbeitsmarkt in beide Richtungen funktionieren (möglichst viele Beschäftige und möglichst wenige unbesetzte Stellen).

Gruß,
Andreas

Hi,

Oh. Ja, deshalb fvrage ich hier ja, weil es so unpräzise ist.

Ich beziehe mich auf das AufenthG §1.

Dort steht "(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung
des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland…

Es ist immer gut, wenn man sich in so einem Falle
unpräzise, unpersönlich und allgemeingültig
ausdrückt, um keine Angriffsfläche zu bieten. :smile:

In diesem Falle ist mit wirtschaftlichen und arbeitsmarkt-
politischen Interessen gemeint, dass man Fachkräften, die
eigentlich nicht in der BRD arbeiten und leben dürften,
ein Sonderrecht einräumt, weil die Wirtschaft, die Unternehmen
sie braucht, wegen eigenem Mangel an Fachkräften z.B.

Vvielleicht wird sowas wie „Wirtschaftswachsum“ unter
wirtschaftlichen Interesse gesehen. Würde jedenfalls Sinn
machen.

Ja z.B. oder Wettbewerbsfähigkeit, erhalten des eigenen
Status bei hoher Abwanderungsquote etc.

Gruß
Powenz