Arbeitsmaschine?

hallo, darf man denn mit klasse b eine arbeitsmaschine mitführen die das gewicht von 750 kg überschreitet?

Hallo !

JA,aber der Hänger MUSS gebremst sein und das Gesamtgewicht des Gespanns(PKW + Hänger) darf 3.500 kg nicht überschreiten.
UND der Hänger mit Last darf nicht schwerer sein als das Leergewicht des PKWs.

MfG
duck313

das zählt jetzt für anhänger zur güter beförderung. aber ich glaubte das es arbeitsmaschine eine extra regelung gibt, oder ist das nicht so?

das zählt jetzt für anhänger zur güter beförderung. aber ich
glaubte das es arbeitsmaschine eine extra regelung gibt, oder
ist das nicht so?

Was verstehst Du denn unter Arbeitsmaschinen ?

Ich betrachte z.B. einen Rüttler auch als Arbeitsmaschine und den kann ich mit jedem Hänger (vorausgesetzt er ist für das Gewicht geeignet) transportieren.

Gruß Merger

es handelt sich bei dieser arbeitsmaschine um einen aussenaufzug.

Für einen Anhämnger Arbeitsmaschine gelten vom FS her dieselben Vorschriften wie für Lastanhänger.
Wenn zGG über 750 kg:
zGG Anhänger nicht größer als Leergewicht Zugfahrzeug
zulässiges Zuggesamtgewicht nicht über 3,5 t.
In Praxis sind je nach zGG Zugwagen Anhänger mit 1200 bis 1300Kg zGG möglich.
Sprinter und Co haben aber ZGG s zwischen 3 und 3,5 t–da gehts mit B nicht mehr.

Grüße