Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mel die Frage, ob es Studien gibt, in denen erforscht wurde, nach welcher Arbeitsdauer eine Pause gemacht werden sollte/muss.
Das Problem bei mir:
Dienstbeginn z.B. 10:30, Dienstzeit 7H48m. Jetzt wird vom arbeitgeber teils erwartet, dass ich schon nach 3h meine Pause zu machen habe.
Hallo Ralph,
da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Weil bei der Bundeswehr, wo ich bis 2008 beschäftigt WAR, die Pausen per Dienstplan vom Dienststellenleiter festgelegt wurden. Nach Absprache mit dem Personalrat.
Und genau das hätte ich Dir jetzt fürs Erste mal empfohlen: Wenn Dein Chef gegen deinen Willen eine Pausenänderung verlangt, dann wende Dich doch mal offiziell an Deinen Betriebs- bzw. Personalrat. Meines Wissens hat der bei Änderungen ein Wörtchen mitzureden
Grüßlich Jörg
Grüßlich jöf
Studien zu Arbeitszeit und Pausen gibt zwar einige, aber mir wäre nicht bekannt, dass es daraus Empfehlungen gibt, eine Pause nicht zu früh einzulegen. Macht natürlich nicht soviel Sinn, nicht umsonst verlangt der gesetzliche Rahmen die Pause ja erst ab 6 Stunden Arbeit. Zur Hälfte der Arbeitszeit wäre sie am sinnvollsten. Natürlich hat der Arbeitgeber ein Gestaltungsrecht, auch abhängig von den betrieblichen Erfordernissen. In der Regel werden Pausenzeiten im Tarifvertrag behandelt. Wo ein Betriebsrat vorhanden ist, muß der der Pausenregelung zustimmen. Siehe auch http://asinfo.komnet.nrw.de/cgi-bin/komnet-f/asinfo…
schau mal in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nach. Die ist zwar in letzter Zeit gut gelockert worden, aber der Staat gibt noch genügend Vorschriften an die Arbeitgeber vor. Ob sich diese nach bekannten Studien richtete, kann sein. Denn es gab mal Studien, die zeigten auf, dass Pausen in der „Noch-fit-sein-phase“ mehr Erholungswert haben, als Pausen nach der ersten Erschöpfung. Hier kann ich aber nicht sagen, wo ich dieses her habe. Gewerkschaftler, könnte ich mir vorstellen, wissen da evtl. mehr. Auch der Betriebsarzt selbst in Deinem Unternehmen könnte diese Frage konkret beantworten. Er unterliegt im übrigen auch der ärztl. Schweigepflicht, auch wenn er vom Arbeitgeber zu stellen und zu zahlen ist.
Auch schöne Feiertage
Lucifine
Hallo Ralph,
ich habe meinen Chef gefragt, es ist wirklich so dass der Arbeitgeber es bestimmen kann, wann die Pause ist; auch kann er sie auf 2x 15 min. splitten; es wäre da
nur etwas über den Betriebsrat zu machen…
Auch schöne Feiertage!