Liebe/-r Experte/-in,
ich müsste wissen wie es abläuft wenn man durch eine Betriebsvereinbarung die tägliche Normalarbeitszeit bei überwiegender Arbeitsbereitschaft auf 24h ausdehnt und hierfür lt. §5a AZG ein arbeitsmedizinisches Gutachten braucht, und hier nun meine Frage, wieviel in etwa kostet so ein Gutachten, was wird hierbei begutachtet, wie lange dauert es, bis das so ein Gutachten erstellt ist, kann man so ein Gutachten auch gewisse Wochen nachträglich erstellen lassen?
Und wie verhält es mit dem Unterschied zwischen Nachtarbeitsbereitschaft und Tagesarbeitsbereitschaft, was die Bezahlung betrifft, und was die Anrechnung als Arbeitszeit betrifft.
es betrifft hierbei eine Arbeitsstätte in Österreich
mfg J. Hermann
Hallo,
was Bezahlung etc. angeht, kenne ich mich nicht aus. Derartige Dinge sind in der Regel aber immer tarifrechtlich und nicht allgemeingültig geregelt.
Die Frage nach dem Gutachten kann ich nicht ausreichend beantworten, weil das offensichtilch eine Besonderheit in Österreich ist. In Deutschland gibt es keine (gesetzliche) Pflichtuntersuchung für Schicht- oder Nachtarbeit, nur eine Angebotsuntersuchung, die ist, wie der Name schon ausdrückt, vom Arbeitgeber anzubieten, für den Beschäftigten aber freiwillig. In dieser Untersuchung kommt es hauptsächlich darauf an, bestimmte chronische Erkrankungen zu erfassen, daher hauptsächlich Befragung und körperliche Untersuchung, was schnell geht und nicht teuer ist. Ob die Kollegen in Österreich bei diesem Gutachten auch technische Untersuchungen benötigen, zB Labor oder EKG, vermag ich nicht zu sagen. In Deutschland ist das nicht üblich.
Vieleicht ist ja auch ein Experte aus Österreich im Forum, der das besser kennt.
MfG
TS
Antwort: Bedaure, mit Arbeitsstätten in Österreich kenne ich mich nicht aus. In Deutschland gibt es das Arbeitsstättengesetz, das viele Frage bezüglich Arbeitszeiten in Deutschland beantwortet. Den Rest könnte ihr Betriebsarzt wissen, dieser erstellt gerne Gutachten, die er sich bezahlen lässt. Frage Sie ihn vorher a)ob er das kann und b) wieviel er dafür verlangt. Kennen Sie keinen Betriebsarzt, so wenden Sie sich doch an den B.A.D., den betriebsärztlichen Dienst. Die Anschrift dürfte jede Berufsgenossenschaft haben.
Hallo,leider kann ich nicht weiterhelfen,bin nur eine Arzthelferin;den BAD (Arbeitsmedizin) gibt es in jeder grösseren Stadt!Macht auch solche Gutachten;und ist kostengünstig!
Guten Tag,
die Kosten für so ein Gutachten sind unterschiedlich, hat aber der Arbeitgeber zu tragen und es auch in der Arbeitszeit durchführen zu lassen (gilt für Deutschland), zumal es ja durch eine Betriebsvereinbarung dazu kommt. Bitte auch Ihren BR dazu fragen. In dem Gutachten soll Stellung genommen werden, ob derjenige nachtarbeittauglich ist (ist bei einem insulinpflichtigen Zucker schon problematisch). Das Gutachten sollte vor Aufnahme der Tätigkeit erstellt werden bzw. vor Umstellung.
MfG Dr. B. Sturm