Arbeitsmedizinische Untersuchung

liebe www.ler,
heute einmal eine Frage aus der anderen Ecke:

Soeben bekam ich von der Schwerbeh.Vertr. der Dienststelle einen Anruf, in dem sie mir mitteilte, dass sie gleich mit einer Ärztin zum Blutdruckmessen käme.

Die Vorgeschichte:
ich habe in meinem Büro über 30°C Raumtemperatur. Dadurch geht es mir gesundheitlich nicht gut, zumal ich einen hohen Blutdruck habe. Mein Arzt hat mir die Tagesdosis der Blutdrucksenkenden Medikamente deshalb auf die 3 fache Dosis erhöht, da ich mich nicht krankschreiben lassen kann (weil, wie ihr ja schon wisst, dann meine Zwangspensionierung folgen könnte).

Nun habe ich mehrfach um ein Bürotausch gebeten, da dieses Zimmer von 11:00 bis zum Abend in der prallen Sonne liegt. Es gibt nur Innenrollos, die im Abstand von 50 cm vom Fenster befestigt sind. Ich sitze bei offener Tür, mit Ventilator, habe über 30 °C. Seit Wochen geht das Thermometer in diesem Raum nicht unter 26 °C, ab Mittag immer 30 und mehr.

Mein behandelnder Arzt hält ein kühleres Zimmer für dringend erforderlich.

Meine Fragen:

  1. Muss ich es mir gefallen lassen, dass die Ärztin f. Arbeitsmedizin meinen Blutdruck im Dienst bestimmt?
  2. Kann mir auferlegt werden im Abstand von 3 -4 Stunden bei ihr zur Blutdruckmessung zu erscheinen?
  3. Muß ich befürchten, dass das von der Dienststelle nur organisiert wird, um Gründe für eine evtl. geplante Zwangspensionierung Gründe zu finden.
  4. War es zulässig, dass eine 3. Person (die Schwerbehind.Beauftragte ) dabei war und von dem Ergebnis der Untersuchung von der Ärztin informiert wurde.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich.
Ich danke euch
kikut

Meine Fragen:

  1. Muss ich es mir gefallen lassen, dass die Ärztin f.
    Arbeitsmedizin meinen Blutdruck im Dienst bestimmt?

Nein, aber dann leidet deine Argumentation, wenn du nicht zur Feststellung der Tatsachen beiträgst.

  1. Kann mir auferlegt werden im Abstand von 3 -4 Stunden bei
    ihr zur Blutdruckmessung zu erscheinen?

Sprech doch ab, daß sie zu dir kommt. Andererseits, wär das doch ne willkommene zusätzliche Pause.

  1. Muß ich befürchten, dass das von der Dienststelle nur
    organisiert wird, um Gründe für eine evtl. geplante
    Zwangspensionierung Gründe zu finden.

Du musst eher befürchten, daß sie danach dir einen kühleren Raum geben.

  1. War es zulässig, dass eine 3. Person (die
    Schwerbehind.Beauftragte ) dabei war und von dem Ergebnis der
    Untersuchung von der Ärztin informiert wurde.

Da der Behindertenbeauftragte dein Interessensvertreter ist, kannst du ihm ja bei der Untersuchung diese Fragen stellen, er wird dir da sicherlich „rechtsverbidnliche“ Auskunft geben können. Warum haste den nicht einfach angerufen?

gruss
winkel

danke Winkel für die prompte Antwort, sie beruhigt mich ein wenig…

  1. Kann mir auferlegt werden im Abstand von 3 -4 Stunden bei
    ihr zur Blutdruckmessung zu erscheinen?

Sprech doch ab, daß sie zu dir kommt. Andererseits, wär das
doch ne willkommene zusätzliche Pause.

ist insofern ein Problem, da ich mit Merkzeichen „G“ schlecht laufen kann, aber hast recht, ist ja auf Kosten des Dienstherrn *gg*

  1. War es zulässig, dass eine 3. Person (die
    Schwerbehind.Beauftragte ) dabei war und von dem Ergebnis der
    Untersuchung von der Ärztin informiert wurde.

Da der Behindertenbeauftragte dein Interessensvertreter ist,
kannst du ihm ja bei der Untersuchung diese Fragen stellen, er
wird dir da sicherlich „rechtsverbidnliche“ Auskunft geben
können. Warum haste den nicht einfach angerufen?

die war doch gerade dabei und da wir erst seit 6 Wochen in dieser Dienststelle sind, kann ich sie noch nicht richtig einschätzen. Sie hatte nur Muffen bekommen, weil ich mich über die hohen Temperaturen bei meinem hohen Blutdruck beschwerte. Es war ja anfangs das Argument gekommen, sie friere und sei froh, dass es warm sei und man müsse sich darauf einstellen. Nur — jetzt sind schon 32 °C

aber nochmals vielen Dank
kikut

Hallo Kikut,
hier noch eine Anmerkung eines Kassenmitarbeiters.

Der Arbeitsmediziner ist eine Einrichtung, die in der Regel
vom Arbeitgeber beauftragt und bezahlt wird, alos nicht zu verwechseln
mit dem MDK der Krankenkassen.
Die Einschaltung eines solchen Arbeitsmedizinischen Dienstes kann
sowohl von Vorteil aber auch von Nachteil für den Arbeitnehmer
sein.
Zum Vorteil sehe ich eher bei Dir, da Du offensichtlich durch deine
Behinderung stärker gefährdet bist als andere.
Ich denke deshalb dass du keine Bedenken haben solltest.

Nachteilig kann sich die Einschaltung eines Arbeitsmediziners aus-
wirken, wenn es um die Feststellung der Dienst- oder Listungsfähigkeit insgesamt geht - da haben sogar Arbeitnehmer
schon Ihre Arbeitsplätze aufgrund einer solchen Untersuchung
verloren.

Gruss

Günter

Ich denke deshalb dass du keine Bedenken haben solltest.

Nachteilig kann sich die Einschaltung eines Arbeitsmediziners
aus-
wirken, wenn es um die Feststellung der Dienst- oder
Listungsfähigkeit insgesamt geht - da haben sogar Arbeitnehmer
schon Ihre Arbeitsplätze aufgrund einer solchen Untersuchung
verloren.

hallo Günter, das genau ist meine Sorge. Man versucht mich ja seit 4 Jahren zwangsweise in die Frühpension zu schicken. Biosher habe ich immer gegenhalten können… aber bei 32 °C im Büro geht nix mehr, ich kann weder denken geschweige was formulieren. Durch den Ventilator habe ich auch viel Kopfschmerzen, die ich aber überspiele. Es ist fatal und mir graut vorm nächsten Tag…
Danke für deine Mühe kikut