Arbeitsmesser / Waffengesetz

Hallo,

beruflich muss ich immer mal wieder Verpackungen aufschneiden/zerkleinern und trage deshalb so ne Art Cutter, leider mit einer Hand zu öffnen, am Gürtel. (Google Superknife)

Muss ich das jetzt in einem verschlossenen Behältnis aufs Fahrrad packen, oder wie stellt sich unser Gesetztgeber das vor?

Oder gibts Ausnahmen für „Arbeitsmesser“?

Gruss, Marco

Hi!

Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/die-rech…

Grüße
Dusan

Hi!

Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/die-rech…

  1. Satz:
    „Der untenstehende Text gibt die Rechtslage bis vor dem 1.April 2008 wieder“

Grüße
Ostlandreiter

Hi!

Kommt ganz drauf an.
Das neue WaffG besagt ja, dass bei berechtigter Interesse ein Einhandmesser geführt werden darf.
Ist Deine Tätigkeit denn
a) eher „stationär“, heißt feste Arbeitsstelle/Gebäude,
b) oder pendelst Du zwischen verschiedenen Bereichen.

Im Fall a) würde ich sagen „Führverbot“, da Du auf dem Arbeitsweg das Messer nicht beruflich benötigst;
im Fall b) wird das Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung benötigt, daher führen erlaubt.

Im Zweifelsfall bei der örtlichen Behörde/Polizei nachfragen und die Aussage schriftlich bestätigen lassen.

Gruß
Beowolf

Hi!

Kommt ganz drauf an.
Das neue WaffG besagt ja, dass bei berechtigter Interesse ein
Einhandmesser geführt werden darf.
Ist Deine Tätigkeit denn
a) eher „stationär“, heißt feste Arbeitsstelle/Gebäude,
b) oder pendelst Du zwischen verschiedenen Bereichen.

Im Fall a) würde ich sagen „Führverbot“, da Du auf dem
Arbeitsweg das Messer nicht beruflich benötigst;
im Fall b) wird das Messer im Zusammenhang mit der
Berufsausübung benötigt, daher führen erlaubt.

Im Zweifelsfall bei der örtlichen Behörde/Polizei nachfragen
und die Aussage schriftlich bestätigen lassen.

Innerhalb der Firma bin ich jedenfalls so weit unterwegs, dass an einem festen Ort deponierter Cutter Blödsinn wäre.

Auf dem Arbeitsweg oder außerhalb der Firma „brauche“ ich es eigentlich selten, so dass ein Transport unten im Rucksack möglich aber halt wegen dem rein- und rauspacken umständlich wäre.

Gruss, Marco

Hi!

Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/die-rech…

  1. Satz:
    „Der untenstehende Text gibt die Rechtslage bis vor dem
    1.April 2008 wieder“

-)

wollt ich auch grad schreiben.

Die auf dieser Seite angegeben Links helfen zwar bei meiner Frage nicht weiter sind aber trotzdem interessant.

Gruss, Marco

Hallo!

Innerhalb der Firma bin ich jedenfalls so weit unterwegs, dass
an einem festen Ort deponierter Cutter Blödsinn wäre.

Du hast mich Missverstanden.
Das „Führverbot“ gilt nur außerhalb befriedeten Besitzes.
Innerhalb Deiner Firma darfst Du ein Einhandmesser bei Dir tragen.

Auf dem Arbeitsweg oder außerhalb der Firma „brauche“ ich es
eigentlich selten, so dass ein Transport unten im Rucksack
möglich aber halt wegen dem rein- und rauspacken umständlich
wäre.

Der Transport eines Einhandmessers muss in einem verschlossenen Behältnis erfolgen, d.h. mit einem Schloss versehen, ansonsten fällt es unter das „Führen“ und wäre in diesem Fall verboten.

Gruß
Beowolf


Alle Angaben basieren auf meine persönliche Ansicht und daher übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit

Hi Marco,

ich würde es als „Werkzeug“ deklarieren. Sollte man doch erst mal das Gegenteil beweisen.

Gruß Norbert

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