Hi!
Kommt ganz drauf an.
Das neue WaffG besagt ja, dass bei berechtigter Interesse ein
Einhandmesser geführt werden darf.
Ist Deine Tätigkeit denn
a) eher „stationär“, heißt feste Arbeitsstelle/Gebäude,
b) oder pendelst Du zwischen verschiedenen Bereichen.
Im Fall a) würde ich sagen „Führverbot“, da Du auf dem
Arbeitsweg das Messer nicht beruflich benötigst;
im Fall b) wird das Messer im Zusammenhang mit der
Berufsausübung benötigt, daher führen erlaubt.
Im Zweifelsfall bei der örtlichen Behörde/Polizei nachfragen
und die Aussage schriftlich bestätigen lassen.
Innerhalb der Firma bin ich jedenfalls so weit unterwegs, dass an einem festen Ort deponierter Cutter Blödsinn wäre.
Auf dem Arbeitsweg oder außerhalb der Firma „brauche“ ich es eigentlich selten, so dass ein Transport unten im Rucksack möglich aber halt wegen dem rein- und rauspacken umständlich wäre.
Gruss, Marco