Arbeitsmittel als Gewerbetreibender verkaufen

Was muss beachtet werden, wenn man Arbeitsmittel als Gewerbetreibender verkauft? Zum Beispiel als Fotograf, die Kamera bei eBay versteigert und diese beim Finanzamt bereits steuerlich geltend gemacht hat (Umsatzsteuer + Abschreibung). Wird aus dem Versteigerungserlös die 19-prozentige Umsatzsteuer abgeführt und die Nettosumme als Einnahme beim Finanzamt angegeben?

Sorry, weiss ich nicht.
Die Steuerberater sind aber da…
Pascal

Keine Ahnung, vielleicht mal beim zuständigen Finanzat nachfragen, die sind zur Auskunft verpflichtet.

Wird aus dem Versteigerungserlös die 19-prozentige
Umsatzsteuer abgeführt und die Nettosumme als Einnahme beim
Finanzamt angegeben?

Ich denke du hast es richtig, du musst nur aufpassen, wie du es abschreibst und deine GuV machst, sofern du nicht nur EÜR machen musst!

Meiner Meinung nach musst du die Kamera bis zu dem vorhergegangenen Monat abschreiben in dem du sie verkaufst, dann kannst du den Buchwert ermitteln (Netto-Einkaufspreis minus alle Abschreibungen). Dann buchst du (Bsp. Buchwert 900 Euro, Netto-Erlös 1.000 Euro):

Bank 1.190 / Erlöse aus Anlagenabgängen 1.000 und Ust. 190

weiter buchst du:

Anlagenabgänge 900 an AV-Konto 900

und schließlich noch wenn die GuV gemacht wird:

Erlöse aus Anlagenabgängen 1.000 / GuV-Konto 1.000
GuV-Konto 900 / Anlagenabgänge 900

Damit stehen die 100 Euro Netto-Gewinn in der GuV. Das ganze findet man auch unter dem Begriff „Verkauf von Anlagegütern“.

Gruß,
Thomas

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Subject: Arbeitsmittel als Gewerbetreibender verkaufen…
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Date: Sun, 11 Jul 2010 14:28:23 +0200 (CEST)
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Hallo Herr Hübert,

der sicherste Weg, alles richtig zu machen, ist der Weg zum Finanzamt. Bitte alle Unterlagen mitnehmen und den Ihnen zugewiesenen Sachbearbeiter aufzusuchen und Ihm alle von Ihnen vorher svchriftlich zusammengestellten Fragen stellen.

Bei diesem Termin beim Finanzamt am besten Ihre Frau als Zeuge mitnehmen.

Während des Gesprächs alle Antworten des Sachbearbeiters genau notieren.

Nach der Rückkehr von dem Termin beim Finanzamt sofort alle Antworten schriftlich an den Sachbearbeiter des Finanzamtes bestätigen.

Sollte dann vom Finanzamt keine Rückantwort kommen, so können Sie davon ausgehen, dass Sie auch in Zukunft mit dieser Vorgehensweise bei Ihrem Finanzamt keine Probleme bekommen werden.

MFG

Benz

Zum Glück muss ich nur die EÜR machen. Vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen.

Gruß
Alex