Hi Leute!
Eine Frage:
Angenommen Herr A. überlegt sich schon seit längerer Zeit ein Kleinunternehmen zu gründen.
Nun hat er sich endlich dazu durchgerungen und möchte dies nun auch anmelden.
Herr A. hat schon im vergangenen und auch in diesem Jahr Arbeitsmittel (Fachbücher, Computer, Computerzubehör, usw.) gekauft die er ja eigentlich für die Ausübung des Kleinunternehmens benötigt.
Jetzt (z.B. im November oder Dezember diesen Jahres) meldet er das Unternehmen offiziell an.
Wie kann er nun diese Arbeitsmittel beim Finanzamt geltend machen und wie und wo muss er das genau angeben?
Danke für Eure Tipps.
Hi Leute!
Habe noch eine Ergänzung zu dem Thema.
Angenommen Herr A. steht auch noch in einem Arbeitsverhältnis als Angestellter. Für dieses Arbeitsverhältnis hat er seinen PC schon mal bei der Lohnsteuer der letzten beiden Jahren zu 25% angegeben und abgesetzt.
Wie müsste er nun vorgehen um diesen PC zukünftig sowohl für die Arbeit als Angestellter, als auch als Kleinunternehmen geltend zu machen und in welcher Höhe?
Müsste er die Anschaffungskosten aufteilen?
Wie errechnet sich der anzugebende Betrag?
Danke und schöne Grüße
Wenn der PC nicht in der Lohnsteuererklärung abgesetzt wurde, kann er zum Teilwert - Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen eingelegt werden- netto.
Ansonsten: Pech gehabt. Das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert:smile: