Arbeitsmittel

Kann man davon ausgehen, daß ein IT-Systementwickler folgende Dinge als Arbeitsmittel absetzen kann:

Mit Beleg:

  • Reisekosten zur CeBit (Computerfachmesse)
  • SD Speicherkarten (zum Datenaustausch „Büro - PC zu Hause“)

Ohne Beleg:

  • Pauschale für Fachzeitschriften
  • Pauschale für IT-Bedarf zu Hause

Des Weitern bin ich immer davon ausgegangen, daß eine Rechtsschutzversicherung zum Teil absetzbar ist, wenn sie eine Arbeitsrechtsschutz enthält - ist dem so?

Gibt´s da auch bestimmte Paragraphen zum „selber ganz schlau machen“?

Danke!

hi,

Mit Beleg:

  • Reisekosten zur CeBit (Computerfachmesse)
  • SD Speicherkarten (zum Datenaustausch „Büro - PC zu Hause“)

ja, wenn betrieblich veranlasst!

Ohne Beleg:

  • Pauschale für Fachzeitschriften
  • Pauschale für IT-Bedarf zu Hause

nein, ohne beleg geht nix, da betriebsausgaben nachgewiesen werden müssen.

gruss vom

showbee

hallo tino,
ich sehe das nicht so…
wenn du ganz normaler arbeitnehmer bist, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe (wegen werbungskosten), dann ist es som dass werbungskosten entweder nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden müssen.
wenn du nun beim kauf der fachzeitschriften, wegen unwissenheit, die belege weggeschmissen hast oder dir hast kein geben lassen, dann sollte eine auflistung (eigenbeleg) mit kaufdatum, titel und zahlbetrag ausreichen.
du bist halt kein buchführungspflichtiger und kannst nicht wisse, dass du belege aufbewahren musst. einfach ein bißchen auf doof stellen…
der anteil der arbeitsrechtschutzversicherung ist natürlich auch als werbungskosten abzugsfähig.
gruß
monia

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Kann man davon ausgehen, daß ein IT-Systementwickler folgende
Dinge als Arbeitsmittel absetzen kann:

Mit Beleg:

  • Reisekosten zur CeBit (Computerfachmesse)
  • SD Speicherkarten (zum Datenaustausch „Büro - PC zu Hause“)

Ohne Beleg:

  • Pauschale für Fachzeitschriften

Hallo Tino, nein, Du musst Ausgaben dafür mit Titel der einzelnen Fachzeitschrift nachweisen!

  • Pauschale für IT-Bedarf zu Hause

Des Weitern bin ich immer davon ausgegangen, daß eine
Rechtsschutzversicherung zum Teil absetzbar ist, wenn sie eine
Arbeitsrechtsschutz enthält - ist dem so?

Das ist richtig. Frage bei Deiner REchtsschutzversicherung nach, welchen Betragsanteil dies ausmacht. Diesen Betrag kannst Du dann bei den Werbungskosten absetzen.

Gruss Eva

Gibt´s da auch bestimmte Paragraphen zum „selber ganz schlau
machen“?

Danke!