Arbeitsmittel

Kann man für die Berufsbekleidung (110,- € Pauschal)und die Reinigung der Berufsbekleidung in eigener Waschmaschine abrechnen oder muss ich mich für eins entscheiden.

Warum heißt eine Pauschale pauschal ?
Etwa weil da etwas ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden darf ?

Man kann nur eines von beiden nutzen, entweder oder.

Also 110 € im Jahr für Kauf und Reinigung von berufsbezogener Arbeitskleidung.
Oder alles einzeln mit Belegen, Kauf und Reinigung nach den Tabellen.

MfG
duck313

Welche Tabellen?

Servus,

es geht hier nicht um einen Pauschbetrag oder eine Pauschale, sondern um eine Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet, dass bis zu dieser Höhe die meisten Sachbearbeiter in einem Bundesland erklärte Werbungskosten für Arbeitsmittel anerkennen, ohne einen Beleg oder sonstigen Nachweis dafür zu verlangen.

Jo, und diese Grenze heißt Grenze, weil darüber eben Schluss ist. Also nicht zwei- oder dreimal nicht beanstandet wird.

Und weil es keinen Anspruch darauf gibt, dass bis zur Nichtbeanstandungsgrenze nicht beanstandet wird, ist ein Steuerpflichtiger gut beraten, diese Grenze einzuhalten. Sonst kann es leicht passieren, dass er alles belegen muss, was er da an Werbungskosten beantragt, ohne das Freispiel zu 110 € für Arbeitsmittel und 30 oder 40 € für Kontoführungsgebühren, die fast keiner mehr bezahlt.

Schöne Grüße

MM

Es gibt Tabellen über die durchschnittlichen Kosten der Haushaltswaschmaschinen, die man dafür heranziehen kann.