Es wurde ein Computer angeschafft, der zu 50% als Arbeitsmittel in der Steuererklärung angesetzt werden soll.
Da der Anschaffungswert mit allem Zubehör knapp über der GWG-Grenze (410 € netto) liegt, muss über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Jetzt die Frage: Kann man im ersten Abschreibungsjahr auch stattdessen die bislang anerkannte Arbeitsmittelpauschale von 102 € ansetzen und erst ab dem zweiten Jahr den Abschreibungswert des Computers?
Da der Wert des Computers nur knapp über der GWG-Grenze liegt, würde der Abschreibungswert im 1. Jahr unter der Arbeitsmittelpauschale liegen, sodass es sich lohnen würde, erst ab dem 2. Jahr den Abschreibungswert zu nehmen, da dieser dann über der Pauschale liegt.
Wenn das nicht geht (Wechsel Pauschale -> Abschreibung), könnte nämlich ein Zubehörteil mit eigener Rechnung weggelassen werden, sodass die GWG-Grenze unterschritten wird.