Arbeitsmittelpauschale statt GWG-Abschreibung im 1. Jahr?

Es wurde ein Computer angeschafft, der zu 50% als Arbeitsmittel in der Steuererklärung angesetzt werden soll.

Da der Anschaffungswert mit allem Zubehör knapp über der GWG-Grenze (410 € netto) liegt, muss über 3 Jahre abgeschrieben werden.

Jetzt die Frage: Kann man im ersten Abschreibungsjahr auch stattdessen die bislang anerkannte Arbeitsmittelpauschale von 102 € ansetzen und erst ab dem zweiten Jahr den Abschreibungswert des Computers?

Da der Wert des Computers nur knapp über der GWG-Grenze liegt, würde der Abschreibungswert im 1. Jahr unter der Arbeitsmittelpauschale liegen, sodass es sich lohnen würde, erst ab dem 2. Jahr den Abschreibungswert zu nehmen, da dieser dann über der Pauschale liegt.

Wenn das nicht geht (Wechsel Pauschale -> Abschreibung), könnte nämlich ein Zubehörteil mit eigener Rechnung weggelassen werden, sodass die GWG-Grenze unterschritten wird.

hallo,

so, wie du dir das vorstellst, klappt das nicht. entweder du schreibst den pc regulär ab oder du hast eine niedrigere rechnung, die den betrag für gwg nicht überstiegt.

aber was spricht dagegen, beides abzusetzen (pauschale UND abschreibung)?

saludos, borito

Hallo,

okay, hatte ich mir fast gedacht, dass man da nicht einfach wechseln kann. Was gegen beides spricht? Naja, die Pauschale ist doch genau dafür gedacht, wenn ich eben keine detaillierten Kosten angebe. Zumindest WISO (was ich immer als Basis nehme) sagt auch: Entweder konkrete Kosten angeben ODER Pauschale. Den Werbungskosten-Pauschbetrag kann ich ja auch nicht zusätzlich zu einzelnen Kosten angeben, sondern nur alternativ.

Danke für die Antwort.

hallo,

bei mir hat beides funktioniert.
pauschale heißt ja nicht „entweder pauschale oder gar nix“, sondern definiert einen pauschalbetrag für bürobedarf o.ä., für den man normalerweise keine quittungen bekommt oder sich ausstellen läßt (z.b. schreibblock, kugelschreiberminen, radiergummi, tesa etc.).
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - es muß halt plausibel begründet werden, aber das sollte nicht schwer fallen.

saludos, borito

Hallo,

hört sich gut an, wenn beides funktioniert hat, aber die Regel scheint das nicht zu sein.

Hier
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/wirtschaft…

steht z.B.

Es besteht zudem nur die Wahl zwischen der Pauschale und dem Ansetzen der einzelnen Posten. Steuerzahler können nicht die Pauschale in Anspruch nehmen und dann noch zusätzliche Telefonkosten oder ähnliche Ausgaben geltend machen: «Entweder alle Kosten werden einzeln mit entsprechenden Belegen dargelegt, oder es wird nur die Pauschale angesetzt.»

Habe jetzt den PC ohne Zubehör nachgereicht, sodass ich unter der GWG-Grenze bleibe.

Danke für die Hilfe.

mag sein, daß das auch abhängig ist vom „verständnis“ des fa-sachbearbeiters.
wie gesagt: bei mir hat´s mehrfach geklappt. insb. die telefonkosten setze ich jedes jahr parallel zur pauschale ab.
die pauschale „verstehe“ ich für ausgaben, die „kleinkram“ sind und für die man, wie geschrieben, keine belege hat.
however - viel erfolg!
saludos, borito