Hallo
Hallo,
lieber WWWler, heute interessiert mich doch einmel
folgender fiktiver Fall.
Ein Arbeitnehmer ist wegen Krankheit sehr sehr lange
ausgefallen, wurde ausgesteuert und bekam ALG I. Er bezieht
heute Harz4. Nun möchte der Arbeitnehmer sehr gern wieder in
dem Unternehmen (mehr als 5.000 Mitarbeiter) arbeiten. Da der
Arbeitnehmer wegen körperlichen Einschränkungen nicht mehr an
seinem alten Platz arbeiten kann, hat er dem Unternehmen
verschiedene Vorschläge unterbreitet, die alle dem
Leistungsbild entsprechen würden.
Das Unternehmen hat die Vorschläge geprüft und dem
Arbeitnehmer mitgeteilt, dass in diesen Bereichen keine
Stellen frei sind. Von seinem Direktionsrecht macht es keinen
Gebrauch, kündigt aber auch dem Arbeitnehmer nicht. (IFD,
SchwerbBeauftr. usw. wurden eingeschaltet)
Es ist bei einem derartig großen Unternehmen schwer vorstellbar, daß es keinen geeigneten Arbeitsplatz - ggfs. mit beruflicher Nachqualifizierung - anzubieten hat.
Hier scheint entweder BR, SBV, Integrationsamt oder alle zusammen nicht professionell gearbeitet zu haben.
Wurde denn wirklich ein ergebnisoffenes BEM durchgeführt ?
Gibt es in dem Unternehmen keine Integrationsvereinbarung ?
Gleichzeitig verlangt das Jobcenter vom Arbeitnehmer, dass
dieser vom Unternehmen eine Abtretungserklärung beibringen
soll.
Was soll der AN denn „abtreten“.
Das Jobcenter hat keinerlei Rechte, in das ungekündigte Arbeitsverhältnis einzugreifen.
Der AN muß lediglich seine Arbeitskraft im Rahmen seines "Restleistungsvermögens dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen - ggfs. für ein Zweitarbeitsverhältnis.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer hier noch um in das
Unternehmen zu kommen?
Gemeinsam mit BR und SBV einen freien oder freiwerdenden Arbeitsplatz identifizieren, der der Restleistungsfähigkeit des AN enspricht. Ggfs. notwendige Maßnahmen zur beruflichen Reha und zur Einrichtung des Arbeitsplatzes prüfen. Falls dauerhafte Leistungsminderung bestehen bleibt, evtl. gemeinsam mit dem IA Leistungen zum Nachteilsausgleich für den AG nach § 102 Abs. 3 Nr. 2e (bis hin zum ständigen Lohnkostenzuschuß)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html
Ist es korrekt, dass das Jobcenter vom
AN so etwas verlangen kann?
Und welche Auswirkungen hätte die
Abtretungserklärung auf den AN?
Das liße sich erst beurteilen, wenn man den weiß, was das JC hier abgetreten haben will
Müsste er jeden Job annehmen, den das Jobcenter
ihm vorgibt?
Grundsätzlich ja, unabhängig von irgendwelchen „Abtretungen“
LG Asmo
&Tschüß
Wolfgang
PS: Persönlich kann ich es nicht nachvollziehen, dass der
Staat (in dem Fall das Jobcenter) das Unternehmen nicht in die
Pflicht nimmt, den AN so lange zu bezahlen, bis er ihm
entweder kündigt oder dem AN einen geeigneten Arbeitsplatz
gibt. Hier ruht sich das Unternehmen zu Lasten der
Steuerzahler aus, weil der AN ja schon mit ALG I nichts
gekostet hat.
Wenn BR, SBV und IA gemeinsam professionell ihre Arbeit abstimmen, gibt es sehr wohl Mittel und Wege, den AN „in die Pflicht“ zu nehmen.
Im Übrigen „kostet“ der AN durchaus auch nach Ende der LFZ, da zB Urlaubsansprüche entstehen und auch die sonstige Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisse weiterhin Prozesskosten verursacht.