Mal angenommen jemand würde sein Arbeitsnotebook regelmäßig mit nach Hause nehmen um dort arbeiten zu können. Nun hat derjenige das Gerät aus Blödheit (fahrlässig) zerstört.
Die private Haftpflicht würde in so einem Fall nicht greifen oder? Wie wird sowas üblicherweise geregelt?
üblicherweise zerstört man nicht seinen Arbeitslaptop fahrlässig und blöderweise.
Aber wenn es doch passiert, fragt man üblicherweise den Eigentümer, was zu tun ist und nicht bei www.
Sollte der AG auf Schadenersatz bestehen, ist üblicherweise die Meldung bei der eigenen Haftpflicht der nächste Schritt. Was die dann sagen wissen wir nicht.
Kann aber auch sein, das der AG eine Versicherung hat?
üblicherweise zerstört man nicht seinen Arbeitslaptop
fahrlässig und blöderweise.
es soll aber vorkommen.
Aber wenn es doch passiert, fragt man üblicherweise den
Eigentümer, was zu tun ist und nicht bei www.
Pfui. Wie kann man nur bei WWW nach der Rechtslage fragen. Bekanntermaßen fragt man ausschließlich bei nicht -neutralen Stellen, wie dem Anspruchsgegner, denn dieser wird die Lage wohlwollend und im Interesse des Mitarbeiters beurteilen
Sollte der AG auf Schadenersatz bestehen, ist üblicherweise
die Meldung bei der eigenen Haftpflicht der nächste Schritt.
Was die dann sagen wissen wir nicht.
Die wird es für gewöhnlich ablehnen, weil vom Versicherungsschutz nicht gedeckt. Erst recht, wenn der der AN gar nicht zur Leistung verpflichtet ist. Dann zahlt eine Versicherung auch nicht.
Kann aber auch sein, das der AG eine Versicherung hat?
Kann aber auch sein, dass in China gerade ein Hund auf den Gehweg kackt.
Was sollen solche Antworten?
Der Fragesteller möchte wissen wie die Rechtslage ist und keine dummen Belehrungen, dass seine Frage bei WWW nichts zu suchen hätte.
PS: Der fragende wollte wissen, was man üblicherweise tut. Genau so wie ich das beschrieben habe, würde ich das tun. Ob das dann üblich ist, kann ich auch nicht sagen.
PS: Der fragende wollte wissen, was man üblicherweise tut.
Genau so wie ich das beschrieben habe, würde ich das tun. Ob
das dann üblich ist, kann ich auch nicht sagen.
Da es sich hier um das Brett „Arbeitsrecht“ handelt und hier also allgemeine Arbeitsrechtsfragen behandelt werden, war hier eine am Arbeitsrecht orientierte Antwort gefragt. Die war in Deinen Antworten nicht im Mindesten zu erkennen.
Wenn das Notebook ein Arbeitsmittel ist, und Du es zu Hause auch (zumindest überwiegend) zum Arbeiten verwendest, dann ist es aus meiner Sicht egal, ob das Notebook zu Hause oder im Büro „vom Tisch gefallen“ ist (oder was auch immer das Ding beschädigt hat).
Haftbar ist man als Arbeitnehmer in solchen Fällen nur bei grober Fahrlässigkeit. Ein Notebook kann aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit (stolpern übers Netzkabel) zu bruch gehen.
Anders wäre es, wenn das Ding beim Regensturm auf der Terrasse stand oder Deine Kinder damit Baseball gespielt hätten - dann könnte aber evtl. die Privathaftpflicht wieder eine alternative sein…
Ich würde mich in so einer Situation mit einem „tut mir leid“-Gesicht beim Chef blicken lassen. Wenn er kein Unmensch ist, wird er einfach ein Ersatzgerät rausrücken/besorgen.
Wo gehobelt wird fallen Späne oder anders gesagt: Wer sein Notebook nicht zum Arbeiten mit nach Hause nimmt kanns auch nicht kaputt machen…