Hallo zusammen,
angenommen, ein Unternehmensberater ist in einer Firma angestellt mit Sitz in Bundesland X, wo ein bestimmter Tag ein Feiertag ist. An diesem Tag soll der AN bei einem Kundenunternehmen Termine wahr nehmen, welches in Bundesland Y liegt, wo dieser Tag kein Feiertag ist.
Muß der AG trotzdem Feiertagszuschläge zahlen?
Mir ist bekannt, dass dafür entscheidend ist, wo der Arbeitsort des AN liegt. Die Frage wäre nun, wo tatsächlich sein Arbeitsort liegt.
Wohnort des AN ist Bundesland X, Anschrift des AG ebenfalls Bundesland X.
unter dem Punkt „Arbeitsstätte“ im Vertrag würde nur stehen:
„Der AN führt seine regelmäßigen Bürotätigkeiten vom Home-Office an seinem Hauptwohnsitz aus.“
Gilt nun die Feiertagsregelung des Bundeslandes X oder Y?
Danke für eure Antworten!