angenommen, ein Unternehmensberater ist in einer Firma angestellt mit Sitz in Bundesland X, wo ein bestimmter Tag ein Feiertag ist. An diesem Tag soll der AN bei einem Kundenunternehmen Termine wahr nehmen, welches in Bundesland Y liegt, wo dieser Tag kein Feiertag ist.
Muß der AG trotzdem Feiertagszuschläge zahlen?
Mir ist bekannt, dass dafür entscheidend ist, wo der Arbeitsort des AN liegt. Die Frage wäre nun, wo tatsächlich sein Arbeitsort liegt.
Wohnort des AN ist Bundesland X, Anschrift des AG ebenfalls Bundesland X.
unter dem Punkt „Arbeitsstätte“ im Vertrag würde nur stehen:
„Der AN führt seine regelmäßigen Bürotätigkeiten vom Home-Office an seinem Hauptwohnsitz aus.“
Gilt nun die Feiertagsregelung des Bundeslandes X oder Y?
Viel interessanter wäre erst einmal zu wissen, was vertraglich zu Feiertagsarbit und -zuschlägen vereinbart wurde, also was im anzuwendenden Tarifvertrag oder dem geschlossenen Arbeitsvertrag bzw einer Betriebsvereinbarung im Wortlaut und vollständig dazu steht.
Ups. Stimmt, das sieht das Gesetz gar nicht vor. Aber immerhin sieht es für einen Feiertag einen Ersatzruhetag vor.
Frage also neu formuliert: hat der AN Anspruch auf einen Ausgleichstag?
Ups. Stimmt, das sieht das Gesetz gar nicht vor. Aber immerhin
sieht es für einen Feiertag einen Ersatzruhetag vor.
Frage also neu formuliert: hat der AN Anspruch auf einen
Ausgleichstag?