Arbeitsortswechsel- zulässig?

Hallo,

angenommen jemand hat einen Arbeitsvertrag bei einem europaweit tätigem Unternehmen unterschrieben. Als Arbeitsort der Stelle ist eine bestimmte Filiale angegeben.
Nun teilt der Arbeitgeber 2 Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich mit, das der Arbeitnehmer für 7 Wochen in einer 400 km weit entfernten Filiale zur Einarbeitung soll (Eigene Filale im eigentlichen Arbeitsort ist noch nicht fertiggestellt).
Ungeachtet der Probezeit und der Konsequenzen bei einer Weigerung:

Kann der AG das verlangen, wenn der AN eine Unterkunft gestellt bekommt?
Muss der AN Mehrkosten für Kinderbetreuung selber tragen?

Gruß
Holger

Hallo,

Kann der AG das verlangen, wenn der AN eine Unterkunft
gestellt bekommt?

Kommt drauf an, was vertraglich genau vereinbart ist. Der Arbeitsort ist ja nicht das einzige Kriterium. Und als Arbeitsort-Wechsel seh ich das auch noch nicht an, da es ja wohl kein Dauerzustand sein soll. Oder hab ich was falsch verstanden?

Muss der AN Mehrkosten für Kinderbetreuung selber tragen?

Insofern er nichts anderes mit dem AG vereinbart hat: Ja.

MfG