Hallo,
angenommen jemand hat einen Arbeitsvertrag bei einem europaweit tätigem Unternehmen unterschrieben. Als Arbeitsort der Stelle ist eine bestimmte Filiale angegeben.
Nun teilt der Arbeitgeber 2 Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich mit, das der Arbeitnehmer für 7 Wochen in einer 400 km weit entfernten Filiale zur Einarbeitung soll (Eigene Filale im eigentlichen Arbeitsort ist noch nicht fertiggestellt).
Ungeachtet der Probezeit und der Konsequenzen bei einer Weigerung:
Kann der AG das verlangen, wenn der AN eine Unterkunft gestellt bekommt?
Muss der AN Mehrkosten für Kinderbetreuung selber tragen?
Gruß
Holger