Gibt es eine rechtliche Grundlage, die einem eine Mindestzeit einräumt, wenn vom Arbeitgeber ein Wechsel des Arbeitsortes vorgesehen ist? Also darf ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen, dass er heute auf morgen ganz woanders arbeitet?
Muss er für die Fahrtkosten und Übernachtungen aufkommen, bis man eine Wohnung gefunden hat?