Hallo allerseits-
Hier geht es um die Frage der Arbeitspapiere und die Hol- oder eben Bringschuld.
Das Gesetz sagt, dass die Papiere am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses bereitliegen müssen, damit der AN sie mitnehmen kann. Tun sie dies nicht, ist der AG sendepflichtig. Mein Chef, den ich eben gefragt habe, weil ich anderer Meinung bin als meine Kollegen, sagt aber, dass wir wegen der EDV gar nicht früher als am 15. des Folgemonats fertig sein können , und daher der AN am 15. des Folgemonats immer noch abholpflichtig sei.
Kann mir jemand sagen, ob der Termin „15. des Folgemonats“ (an dem auch lt. Vertrag jeden Monat der Lohn gezahlt wird) auch für die Holpflicht der Papiere noch korrekt ist?
Ich würd ja glatt zuschicken.
(Für den, der nachschaut: Ja, vor ein paar Wochen habe ich noch wegen unserer Praxis hier die Meinung meines Chefs vertreten, bin aber nun anderer Ansicht, genauer gesagt, unsicher.)
Danke! Annelie
Hallo
Das Gesetz sagt, dass die Papiere am letzten Tag des
Arbeitsverhältnisses bereitliegen müssen, damit der AN sie
mitnehmen kann. Tun sie dies nicht, ist der AG sendepflichtig.
Mein Chef, den ich eben gefragt habe, weil ich anderer Meinung
bin als meine Kollegen, sagt aber, dass wir wegen der EDV gar
nicht früher als am 15. des Folgemonats fertig sein können ,
und daher der AN am 15. des Folgemonats immer noch
abholpflichtig sei.
Nö.
Kann mir jemand sagen, ob der Termin „15. des Folgemonats“ (an
dem auch lt. Vertrag jeden Monat der Lohn gezahlt wird) auch
für die Holpflicht der Papiere noch korrekt ist?
Nö. Ist er nicht.
http://www.google.de/#hl=de&tbo=d&rlz=1R2PRFA_deDE44…
Nimm mal den zweiten Treffer.
Gruß,
LeoLo
off topic - Verständnisfrage
Hi!
Ich lese immer wieder, dass sich Ex-AG und Ex-AN wegen der Zustell- oder Holpflicht von Papieren (!) in den Haaren haben.
Kannst Du mir erklären, welchen Nährwert es hat, sich wegen 1,45€ Porto zu streiten und Arbeitszeit dahingehend zu verschwenden, sich mit Ex-AN zu bekriegen?
Ich würde Personaler abmahnen und rauswerfen, die teure Arbeitszeit mit solch einem Sch*** vergeuden …
Sorry, ich verstehe es einfach nicht.
Vielleicht hast Du aus Deiner Rechtserfahrung ja irgendein Argument gehört, was man nachvollziehen könnte.
Gruß
Guido
Hallo Guido
Vielleicht hast Du aus Deiner Rechtserfahrung ja irgendein
Argument gehört, was man nachvollziehen könnte.
Außer persönlicher Eitelkeit begleitet mit massivem IQ-Verlust kenne ich da auch keins. Gilt übrigens für beide Seiten, also auch den AN, der locker flockig mal eben beim AG reinschneien und sich die Unterlagen holen könnte.
Der Zeitverlust des Streitens liegt auch immer deutlich höher als Versandfertigmachen, Couvert und Einschreibekosten.
Gruß,
LeoLo