Hallo, ich wurde im Janur zum 6 Feburar gekündigt. Habe vom Amt noch zusätzliche Leistungen bekommen. Habe dort sofort die Kündigung vorgelegt und mich auch Arbeirtslos gemeldet. Das Amt hat die Leistungen erstmal eingestellt bis die Lohnabrechnungen da sind.
Nund haben wir den 5.Februar und ich habe immer noch keine Lohnabrechnung für Januar bekommen, noch für Februar, noch meine Papiere, ich habe diesen Monat noch nicht mal Geld bekommen, da die Leistungen ja eingestellt wurden und da das Arbeitslosengeld ja nicht berechnet werden kann, da die Papiere noch nicht da sind.
Ich weiß nicht was ich machen soll, kannmiene Miete nicht bezahlen, noch Rechnungen, da ja schon letzten Monat es weniger Geld war und die Mahnungen werden immer mehr.
Gibt es auch eine Bestimmung für arbeitgeber, bis wann sie die Papiere zurück gesendent haben müssen oder so, was kann ich machen…abwarten???
Würde erstmal Kontoauszug kopieren,auf dem der Lohn für die entsprechenden Monate ausgewiesen ist, damit das Amt schon mal eine Berechnungsgrundlage hat.Lohnabrechnungen kannst du immer noch nachreichen. Denen geht es erst einmal darum, einen Gehaltsnachweis zu haben, ruf am Besten dort an und frag nach, wann du dann deine Leistungen erhälst!!!
Als nächstes würde ich mit dem Vermieter sprechen und die Situation erklären, dass sich die Zahlung etwas verzögert. Dann würde ich noch einmal mit dem Arbeitgeber sprechen und ihn freundlich bitten und ihm die Notwendigkeit darlegen.
Solltest du nicht mehr mit ihm sprechen „KÖNNEN“, setz ihm eine schriftliche Frist von ca.8-10 Tagen und schreibe ihm, dass du bei nicht Erhalt rechtliche Schritte einleiten würdest.
Habe die Erfahrung gemacht,dass es immer am Besten ist, mit den Leuten vernünftig zu reden und ehrlich zu sein. Damit kommt man am weitesten. Wünsche dir viel Glück u. liebe Grüße
P.S:Vielleicht teilst du mir mit,ob meine Tipps funktioniert haben?!!
da muss man einfach dran bleiben gehen sie nochmal zum arbeitgeber und machen sie druck zur not mit einem anwalt den kriegen sie gestellt da sie die papiere brauchen müssen sie die auch kriegen …
mit freundlichen grüßen christin
Die Übergabe der Arbeitspapiere hat unverzüglich zu erfolgen. Der Lohn sollte zu den normalen Zeitpunkten ausgezahlt werden.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist ist mir nicht bekannt. Der (ehem.) Arbeitgeber ist verpflichtet die Papiere unverüglich herauszugeben, ich behaupte jedoch, dass er nicht belangt werden kann, wenn die Herausgabe sich relativ kurze Zeit (ca.2-3Wochen) verzögert… im besten Fall erklärt er dies durch organisatorische Gründe (krankheit/urlaub des zuständigen Mitarbeiters).
wenn sich die Herausgabe jedoch wie in deinem Fall aussergewöhnlich hinzieht, würde ich ihn (falls noch nicht geschehen) eine Frist zur Herausgabe setzen. Hierbei sollten 2-3Wochen mehr als ausreichen, wenn wie in deinem Fall bereits soviel Zeit vergangen ist würde ich die Frist auf höchstens 2Wochen setzen und zusätzlich auf die bereits verstrichene Zeit hinweisen… im besten Fall hat man dir bereits vor einiger Zeit die Herausgabe bis „gestern“ zugesagt, dann würde ich hierauf hinweisen und von einer letzmaligen Frist sprechen.
wichtig bei der Fristsetzung ist, dass du den Brief unter Zeugen persöhnlich übergibst. Auch kannst du den Brief unter Zeugen versenden (der Zeuge sollte sehen das du DEN Brief in den Umschlag tust und das du auch GENAU DIESEN Umschlag versendest (mit Empfangbestätigung).
Um den Druck zu erhöhen, kannst du mitteilen, das du nach Ablauf der Frist, einen Rechtsanwalt aufsuchen wirst und neben den Arbeitspapieren auch die Entstandenen Mahnkosten, sowie evtl. Zinsen der Gläubiger (Vermieter, Telefonanbieter, PKW-Rate, etc.) einfordern lassen wirst. Zudem hat der Arbeitgeber dann auch die Anwaltskosten zu tragen.
Für die Anwaltskosten müsstest du jedoch in Vorkasse treten. Da du momentan Arbeitslos bist kannst du dir einen „Anwaltsbeistandsschein (heisst in wirklichkeit anders)“ und wenn es bis zum Prozeß kommen sollte einen „Gerichtskostenbeistand“ bei deinem örtlichen Amtsgericht holen, hierfür Arbeitslosenbescheinigung oder Kündigung vorlegen.
Hallo,
sie benötigen einen Anwalt für Arbeitsrecht. Den
erhalten sie kostenfrei über den Arbeitslosenverband in
ihrer Region. Melden sie sich dort in jedem Falle, um
ihre Rechte gegenüber der Bundesagentur zu
kontrollieren und wegen des rechtlichen Beistandes.
Sie haben sicherlich aus den Vormonaten
Gehaltsabrechnungen. Geben sie diese vorerst der
Bundesagentur, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
So, dass sie auch eine finanzielle Grundlage haben.
Erklären sie dort ihre Notsituation.
Ansonten gehen sie selber zum Arbeitgeber in den
Personalbereich bzw. in die Lohnabrechnungsstelle und
fordern sie persönlich die SOFORTIGE Herausgabe ihrer
Unterlagen. Gerne warten sie auch VORT bis alle
Unterlagen komplett ausgestellt sind. NICHT abwimmeln
lassen, wenn nötig drohen sie mit rechtlichen
Konsequenzen - bleiben sie aber trotzdem immer sachlich
und distanziert. Gehen sie aber nicht Alleine dahin,
nehmen sie sich unbedingt eine Person ihres Vertrauens
mit. So haben sie immer einen Zeugen.
Die Agentur kann eine Ausnahmeregelung für sie erwirken
und vorerst einen Abschlag zahlen für den letzten
aktuellen Lohnbescheid. Nehmen sie ruhig als
Bestätigung ihren Arbeitsvertrag mit und machen sie es
verdammt dringend - keine Miete -keine Rechnungen,
keine Nahrungsmittel usw… Die helfen bestimmt -
ansosnten immer de Arbeitslosenverband!!!
Viel viel Glück
MK
Hallo, ich wurde im Janur zum 6 Feburar gekündigt.
Habe vom
Amt noch zusätzliche Leistungen bekommen. Habe dort
sofort die
Kündigung vorgelegt und mich auch Arbeirtslos
gemeldet. Das
Amt hat die Leistungen erstmal eingestellt bis die
Lohnabrechnungen da sind.
Nund haben wir den 5.Februar und ich habe immer noch
keine
Lohnabrechnung für Januar bekommen, noch für Februar,
noch
meine Papiere, ich habe diesen Monat noch nicht mal
Geld
bekommen, da die Leistungen ja eingestellt wurden und
da das
Arbeitslosengeld ja nicht berechnet werden kann, da
die
Papiere noch nicht da sind.
Ich weiß nicht was ich machen soll, kannmiene Miete
nicht
bezahlen, noch Rechnungen, da ja schon letzten Monat
es
weniger Geld war und die Mahnungen werden immer mehr.
Gibt es auch eine Bestimmung für arbeitgeber, bis wann
sie die
Papiere zurück gesendent haben müssen oder so, was
kann ich
machen…abwarten???
Nein leider gibt es keine gesetzliche Grundlage bis wann die Papiere zurück sein müssen.
Hat sich hoffentlich schon erledigt