Arbeitspausen

Guten Tag,

wenn in einem Arbeitsvertrag über 20 Std./Woche, jeden Tag 4 Std. Arbeitszeit, nichts über eine Pausenregelung geschrieben ist, wie wird das geregelt?
Muss man eine Pause machen, bzw. hat man bei nur 4 Std. am Tag einen Recht auf eine Pause?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

Guten Tag,

wenn in einem Arbeitsvertrag über 20 Std./Woche, jeden Tag 4
Std. Arbeitszeit, nichts über eine Pausenregelung geschrieben
ist, wie wird das geregelt?

Sofern es keine Regelung durch TV oder im Rahmen der Mitbestimmung des BR oder durch spezialgesetzliche Regelungen gibt, gilt das Gesetz > § 4 ArbZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Muss man eine Pause machen,

Bei weniger als 6Std. Arbeit/Tag: NEIN gem. ArbZG

bzw. hat man bei nur 4 Std. am Tag
einen Recht auf eine Pause?

NEIN gem. ArbZG

Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

§Tschüß

Guten Tag,

Mahlzeit :smile:

wenn in einem Arbeitsvertrag über 20 Std./Woche, jeden Tag 4
Std. Arbeitszeit, nichts über eine Pausenregelung geschrieben
ist, wie wird das geregelt?

Lage der Arbeitszeit und der Pausen liegt im Direktionsrecht des AG, ggf. unter Mitbestimmung des BR, falls vorhanden…
Nichts geregelt = keine Pause

Muss man eine Pause machen, bzw. hat man bei nur 4 Std. am Tag
einen Recht auf eine Pause?

Nein, man muß nicht und man hat auch kein Anrecht drauf… wenn nichts vereinbart wurde gelten die Minimalanforderungen des Arbeitszeitgesetzes § 4:

Zitat: Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

Bitte, einen ebenso schönen Sonntag.

Gruß
MG

Nachtrag: Notwendige Verrichtungen…
… wie zB WC-Gang, Medikamenteinnahme zu bestimmten Uhrzeiten, Trinken o.ä. können vom AG nicht untersagt werden und fallen idR in die bezahlte Arbeitszeit. Dies gilt u.a. nicht für Essen und Rauchen.
&Tschüß
Wolfgang