Hi!
Völlig falsch, solche Listen habe ich schon in verschiedenen
Dienstleistungsbetrieben, wie auch in einer Kaserne der
US-Streitkräften in PS vorgefunden.
Da gab es eine Liste mit den Namen und Geburtsdaten der
Mitarbeiter.
Zusätzliche Merkmale waren auch vorhanden. Eine
Aufschlüsselung war dabei. Merkmal S2 = 2 schulpflichtige
Kinder vorhanden.
Aha - und das sind nach Deiner Meinung alle (! - das war Dein Zitat) personenbezogenen Daten?
*PLONK*
Und wenn Du jetzt immer noch der Meinung bist, dass der
Arbeitgeber solche Listen öffentlich aushängen darf, dann
solltest Du dich schnellstens mit einen
Datenschutzbeauftragten zusammensetzen und dir mal die
Datenschutzrichtlinien erklären lassen.
Noch einmal: Nenne eine Quelle, dass es in keinem Fall erlaubt ist!
Ich erkläre Dir jetzt nicht, dass es natürlich erlaubt sein kann , da Du es eh nicht verstehen würdest.
Richtig - in diesem Falle ein Herr Guido.
Erneut: Widerlege mich! Mit Quelle!!
Gruß
Gruß Merger
Hallo Guido,
von mir zum letzten Mal ein Hinweis auf Deine fehlerhafte Antwort!
Mir ist klar, dass ein Mitarbeiter einer Personalabteilung nie zugeben wird, welcher Mist von einigen führenden Arbeitnehmern in Firmen, Behörden oder Dienstleistungsbetrieben verzappt wird.
Jedoch sollte man hier nicht mit Scheuklappen durch die Räume tigern,
sondern auch einmal die einzelnen Aushänge kontrollieren.
Ich dichte nichts hinzu. Allerdings als ehemaliger Datenschutzbeauftragter einer Behörde, habe ich einen Blick für solche Aushänge.
Solange die Fragestellerin uns nicht die genauen personenbezogenen Daten hier bekannt gibt, ist keine endgültige Aussage möglich.
Ein Tick von Dir - Du willst immer nur das Recht auf Deiner Seite haben, was allerdings auch nicht immer zutrifft.
Also lassen wir das, es bringt eh nichts.
Gruß Merger
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Ho!
Hi!
Völlig falsch, solche Listen habe ich schon in verschiedenen
Dienstleistungsbetrieben, wie auch in einer Kaserne der
US-Streitkräften in PS vorgefunden.
Da gab es eine Liste mit den Namen und Geburtsdaten der
Mitarbeiter.
Zusätzliche Merkmale waren auch vorhanden. Eine
Aufschlüsselung war dabei. Merkmal S2 = 2 schulpflichtige
Kinder vorhanden.
Aha - und das sind nach Deiner Meinung alle (! - das war Dein
Zitat) personenbezogenen Daten?
*PLONK*
Na super, warum antwortest Du denn überhaupt, wenn Du noch nicht einmal den Zusammenhang zum BDSG verstehst.
**PLONK**
Und wenn Du jetzt immer noch der Meinung bist, dass der
Arbeitgeber solche Listen öffentlich aushängen darf, dann
solltest Du dich schnellstens mit einen
Datenschutzbeauftragten zusammensetzen und dir mal die
Datenschutzrichtlinien erklären lassen.
Noch einmal: Nenne eine Quelle, dass es in keinem Fall erlaubt
ist!
Einfach einmal das BDSG durchlesen und schon müsste es dir einleuchten, welchen Unsinn Du hier verzappst.
Ich erkläre Dir jetzt nicht, dass es natürlich erlaubt sein
kann , da Du es eh nicht verstehen würdest.
Aha - und Du verstehst den Unsinn den Du schreibst ?
**PLONK**
Richtig - in diesem Falle ein Herr Guido.
Erneut: Widerlege mich! Mit Quelle!!
BDSG!
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Widerlege mich! Nenne eine Quelle! Irgendwas!
Hi!
von mir zum letzten Mal ein Hinweis auf Deine fehlerhafte
Antwort!
Und nochmal: Wenn Du meinst, dass ich Mist erzähle, widerlege mich mit Quelle oder frage Dich selbst, ob Dein Verhalten nicht vollkommen lächerlich ist!
Ich dichte nichts hinzu.
Natürlich tust Du das!
Allerdings als ehemaliger
Datenschutzbeauftragter einer Behörde, habe ich einen Blick
für solche Aushänge.
Ja klar.
Wenn Du WIRKLICH diese Tätigkeit ausgeübt haben willst (was ich bei der von Dir genutzten Terminologie des „Bundesdatenschutzes“, der „Datenschutzrichtlinien“ und der Verneinung des Arbeitsrechts aber ganz einfach mal in Zweifel ziehe), dann sollte Dir der § 3a BDSG vertraut vorkommen, und dort gibt es im Satz 2 die Einschränkung:
… soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist …
Hier war irgendwo mal von Planung die Rede, und zur Planung gehören unter Umständen schon mal mehr Daten als nur der Name.
Weiter gehe ich auf Dein unqualifiziertes Geschwafel jetzt nicht mehr ein - bleibe bei Dem, was Du kannst, aber schweige um Himmels Willen bei Dingen, von denen Du nichts verstehst!
Gruß
Guido, der jetzt raus ist, da alles gesagt und belegt ist
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Ho!
Hi!
von mir zum letzten Mal ein Hinweis auf Deine fehlerhafte
Antwort!
Und nochmal: Wenn Du meinst, dass ich Mist erzähle, widerlege
mich mit Quelle oder frage Dich selbst, ob Dein Verhalten
nicht vollkommen lächerlich ist!
Ist solch eine Antwort eines Personalers würdig (wie Du dich selbst beschreibst)?
Du machst dich hier doch lächerlich.
Ich dichte nichts hinzu.
Natürlich tust Du das!
Allerdings als ehemaliger
Datenschutzbeauftragter einer Behörde, habe ich einen Blick
für solche Aushänge.
Ja klar.
Wenn Du WIRKLICH diese Tätigkeit ausgeübt haben willst (was
ich bei der von Dir genutzten Terminologie des
„Bundesdatenschutzes“, der „Datenschutzrichtlinien“ und der
Verneinung des Arbeitsrechts aber ganz einfach mal in Zweifel
ziehe), dann sollte Dir der § 3a BDSG vertraut vorkommen, und
dort gibt es im Satz 2 die Einschränkung:
… soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist …
Hier war irgendwo mal von Planung die Rede, und zur Planung
gehören unter Umständen schon mal mehr Daten als nur der Name.
Solange diese Informationen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind,
gebe ich Dir völlig recht.
Aber hier kann jeder Hinz und Kunz die Informationen lesen und dies ist der entscheidente Punkt, nachdem das BDSG in den Vordergrund tritt.
Weiter gehe ich auf Dein unqualifiziertes Geschwafel jetzt
nicht mehr ein - bleibe bei Dem, was Du kannst, aber schweige
um Himmels Willen bei Dingen, von denen Du nichts verstehst!
Richtig - beachte Du die Worte die Du selbst schreibt.
Aller allen Anschein nach Du selbst ja nicht beachten musst.
Gruß
Guido, der jetzt raus ist, da alles gesagt und belegt ist
Ja - jetzt ist wirklich alles gesagt.
Nur hast Du es ja nicht verstanden!
Gruß Merger
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Bist Du des Lesens nicht mächtig ?
Hallo, hallo, bitte zu zanken, das bringt doch nichts und das wollte ich so auch nicht:frowning:
Sollte ich mich unmißverständlich ausgedrückt haben, tut es mir leid, deshalb hier ein kleiner Zusatz:
Der Arbeitsplan beinhaltet alphabetisch geordnet die Vor- und Nachnamen der Mitarbeiter, ohne Anschrift, Telefon oder Personalnummer und Berufsbezeichnung.
Also NUR DIE NAMEN, wobei meiner eh immer falsch geschrieben wird:smile:
Eine Spalte für das Datum 1 bis 30/31
darunter:
X = frei, F = Frühdienst, M für Mittagdienst, U = Urlaub usw.
Sonst sind keinerlei Daten darauf.
Natürlich wird der Plan oft abgeändert, je nach Krankenstand, aber dann werden wir telef. informiert. Das hat m.E. auch nichts mit Datenschutz zu tun.
Eine Telefonliste aller Mitarbeiter liegt übrigens auf jeder Station herum, da wird nicht so ein Theater drum gemacht.
Ich hoffe, es ist jetzt ein wenig klarer rübergekommen?
Viele Grüße
Brigitte