Arbeitsplan der Mitarbeiter

Hallo und guten Tag!

Folgende Frage beschäftigt mich:
Wir haben einen Arbeitsplan für sämtliche Mitarbeiter,
der öffentlich im Aufenthaltsraum aushängt.
Dieser Plan ermöglicht es uns u.a. auch untereinander zu tauschen.

Der Einfachheithalber haben vereinzelte Kollegen sich diesen Plan kopiert, ich selbst tat das auch schon einmal, schreib mir in der Regel aber die Arbeitstage sofort ins Notizbuch.

Heute nun bekamen wir alle eine Mail, in der uns das Kopieren strikt untersagt wurde, unter Androhung von Abmahnung und sogar einer Kündigung.
Der Grund: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Wer trotzdem eine Kopie haben möchte, solle sich bitte an die Heimleitung wenden.

Ich verstehe das nicht ganz, der Plan hängt öffentlich aus, kann also auch von Besuchern, Ärzten usw. eingesehen werden.

Und warum ist eine Kopie erlaubt, wenn es der Heimleitung angetragen wird? Fällt es dann nicht mehr unter das Datenschutzgesetz???

Vielleicht kann es mir jemand erklären?

Ich freue mich über jede Antwort und bedanke mich im voraus.

Ließe Grüße
Brigitte

ZHallo,

nein, kann ich dir nicht erklären. M.E. bleibt nur die Rückfrage beim „Arbeitgeber“, gegen welch datenschutzrechtlichen Bestimmungen denn beim Erstellen einer Kopie verstoßen werden würde.

Grüße

godam

Ich verstehe das nicht ganz, der Plan hängt öffentlich aus,
kann also auch von Besuchern, Ärzten usw. eingesehen werden.

Was verstehst Du daran nicht, daß der Arbeitgeber darüber entscheidet, was mit dienstlichen vertraulichen Informationen passiert?

Die Heimleitung möchte nicht, daß die Infos im Dienstplan nach außerhalb des Heimes gelangen.

Und warum ist eine Kopie erlaubt, wenn es der Heimleitung
angetragen wird? Fällt es dann nicht mehr unter das
Datenschutzgesetz???

Wie kommst Du auf die abwegige Idee, daß die Heimleitung diese Kopien auf Anfrage so einfach gestattet? Im besten Fall wirst Du unterschreiben müssen, daß Deine Kopie bzw. die Infos darauf das Heim niemals verlassen dürfen. Im einfachsten Fall verbietet die Heimleitung die Kopie.

Vielleicht kann es mir jemand erklären?

Gern geschehen.

Ich freue mich über jede Antwort und bedanke mich im voraus.

Ließe Grüße
Brigitte

Viele Grüße

Erdbeerzunge

Hallo Brigitte,

Hallo und guten Tag!

Folgende Frage beschäftigt mich:
Wir haben einen Arbeitsplan für sämtliche Mitarbeiter,
der öffentlich im Aufenthaltsraum aushängt.
Dieser Plan ermöglicht es uns u.a. auch untereinander zu
tauschen.

Der Einfachheithalber haben vereinzelte Kollegen sich diesen
Plan kopiert, ich selbst tat das auch schon einmal, schreib
mir in der Regel aber die Arbeitstage sofort ins Notizbuch.

Heute nun bekamen wir alle eine Mail, in der uns das Kopieren
strikt untersagt wurde, unter Androhung von Abmahnung und
sogar einer Kündigung.
Der Grund: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Um hier eine Antwort geben zu können, müsste zuerst einmal bekannt sein welche personenbezogenen Daten in diesem Arbeitsplan überhaupt stehen.

Allerdings bin ich der Meinung, wenn Informationen mit personenbezogenen Daten öffentlich ausgelegt werden, würde der Verantwortliche/Arbeitgeber gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen und als Mitarbeiter und Betroffener sollte man dagegen angehen. Evt. unter Einschaltung des Betriebsrates oder Gewerkschaft.

Hier ein Link des Bundesdatenschutzgesetzes:

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

Viele Grüße!

Merger

Hallo Erdbeerzunge,

Ich verstehe das nicht ganz, der Plan hängt öffentlich aus,
kann also auch von Besuchern, Ärzten usw. eingesehen werden.

Was verstehst Du daran nicht, daß der Arbeitgeber darüber
entscheidet, was mit dienstlichen vertraulichen Informationen
passiert?

Hast Du den Text der Fragenden überhaupt gelesen ?

Nach Deiner Antwort zu urteilen, muss sich der Arbeitgeber nicht an das BDSG halten und kann alle personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter der Öffentlichkeit preisgeben.

Gruß Merger

Hallo Brigitte,

könnte das alles nicht einfach den Grund haben, dass diese ausgehängten Pläne zwischenzeitlich „aktualisiert“ werden und dass sich Mitarbeiter anhand von Kopien der vorher dort aushängenden Pläne auf freie Tage berufen, die inzwischen anderweitig vergeben wurden?

(Man kann die Daten, die einen selbst betreffen, ja für sich notieren - Datum/Uhrzeit des Tages, an dem diese Notizen gemacht wurden dazu - um bei späteren Änderungen - Tag der Änderung auch notieren - eventuelle Urlaubsansprüche - Buchungstag! - geltend machen zu können.)

Blödsinn
Hi!

Allerdings bin ich der Meinung,

Dass Deine Meinung hier recht wenig Gewicht hat, habe ich schon mal erwähnt, oder?

wenn Informationen mit
personenbezogenen Daten öffentlich ausgelegt werden, würde der
Verantwortliche/Arbeitgeber gegen das Bundesdatenschutzgesetz
verstoßen

Zitiere doch einfach mal den Teil aus dem BDSG, welcher es verbietet, einen Schichtplan auszuhängen!

Gruß
Guido

Hi!

Hast Du den Text der Fragenden überhaupt gelesen ?

Im Gegensatz zu Dir wahrscheinlich.

Nach Deiner Antwort zu urteilen, muss sich der Arbeitgeber
nicht an das BDSG halten und kann alle personenbezogenen Daten
seiner Mitarbeiter der Öffentlichkeit preisgeben.

Wenn Du uns jetzt noch mit Deiner Weisheit beglückst, in wie weit der Name und die Schicht gleichbedeutend mit „alle personenbezogenen Daten
seiner Mitarbeiter“ sein soll, geht uns vielleicht ein Licht auf.

Gruß
Guido

Gebot der DatenSPARSAMKEIT
Hi!

Heute nun bekamen wir alle eine Mail, in der uns das Kopieren
strikt untersagt wurde, unter Androhung von Abmahnung und
sogar einer Kündigung.
Der Grund: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Google mal nach Datensparsamkeit.
Im Betrieb aushängen ist eine Sache, die Teile fröhlich zu vervielfältigen ist eine ganz andere.

Ich verstehe das nicht ganz, der Plan hängt öffentlich aus,
kann also auch von Besuchern, Ärzten usw. eingesehen werden.

Kann man das Teil nicht außerhalb der Sichtweise von Besuchern hängen?

Gruß
Guido

Danke!
Danke, dass hier wenigstens ab und zu nochmal etwas mit Substanz auftaucht, was nicht das Prädikat des „Dummen Gelabers“ entspricht.

Oops

Danke, dass hier wenigstens ab und zu nochmal etwas mit
Substanz auftaucht, was nicht dasem Prädikat des „Dummen
Gelabers“ entspricht.

Kann man das Teil nicht außerhalb der Sichtweise von Besuchern
hängen?

DIE Frage hatte ich mir auch als Erstes gestellt.

osmodius

Hallo alle,
danke für die Antworten, auch wenn ich jetzt genau so schlau wie vorher bin:smile:

Godam, ich werde deinen Rat befolgen und beim Arbeitgeber nachfragen.
Dann sehe ich weiter…

Mit Sparsamkeit hat das Ganze übrigens nichts zu tun, da wir Mitarbeiter eine eigene Kasse haben und daraus das benötigte Druckerpapier u.a. bezahlen.

Liebe Grüße
Brigitte

Hallo Guido,

Hi!

Allerdings bin ich der Meinung,

Dass Deine Meinung hier recht wenig Gewicht hat, habe ich
schon mal erwähnt, oder?

bitte sachlich bleiben!

wenn Informationen mit
personenbezogenen Daten öffentlich ausgelegt werden, würde der
Verantwortliche/Arbeitgeber gegen das Bundesdatenschutzgesetz
verstoßen

Zitiere doch einfach mal den Teil aus dem BDSG, welcher es
verbietet, einen Schichtplan auszuhängen!

Betrachte meine Antwort im Zusammenhang mit dem Text der Fragestellerin. Wie ich geschrieben habe, wenn personenbezogene relevante Daten in dem Schichtplan (z.B. Geburtsdatum, Name, Anschrift) stehen liegt ein Verstoß gegen das BDSG vor.

Gruß
Guido

Gruß Merger

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Auch hier wieder die Bitte sachlich bleiben.

Hi!

Hast Du den Text der Fragenden überhaupt gelesen ?

Im Gegensatz zu Dir wahrscheinlich.

Nach Deiner Antwort zu urteilen, muss sich der Arbeitgeber
nicht an das BDSG halten und kann alle personenbezogenen Daten
seiner Mitarbeiter der Öffentlichkeit preisgeben.

Wenn Du uns jetzt noch mit Deiner Weisheit beglückst, in wie
weit der Name und die Schicht gleichbedeutend mit „alle
personenbezogenen Daten
seiner Mitarbeiter“ sein soll, geht uns vielleicht ein Licht
auf.

Ein Steckenpferd von dir, Aussagen aus dem Zusammenhang herausnehmen und dann solch einen Unsinn schreiben.

Gruß Merger

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Hi!

Dass Deine Meinung hier recht wenig Gewicht hat, habe ich
schon mal erwähnt, oder?

bitte sachlich bleiben!

Das IST eine sachliche Feststellung zur Qualität Deiner Antworten im Bereich Arbeitsrecht.

Betrachte meine Antwort im Zusammenhang mit dem Text der
Fragestellerin. Wie ich geschrieben habe, wenn
personenbezogene relevante Daten in dem Schichtplan (z.B.
Geburtsdatum, Name, Anschrift) stehen liegt ein Verstoß gegen
das BDSG vor.

Das kannst Du noch etwas häufiger wiederholen, sachlich falsch bleibt es trotzdem, zumindest in dieser Absolutheit.

Gruß
Guido

Ein Steckenpferd von dir, Aussagen aus dem Zusammenhang
herausnehmen und dann solch einen Unsinn schreiben.

Nö, ich lebe in der Realität und dichte nicht irgendeinen Schwachsinn in eine Anfrage hinein.

Hier ist von einem Dienstplan die Rede.
In einem Dienstplan erscheint regelmäßig der Name und der Dienstplan, gelegentlich noch ein weiteres Kriterium wie die Personalnummer oder das Geburtsdatum.

Von dem, was Du hier anführst, sind wir in der Realität Lichtjahre entfernt.

WER hier also Unsinn schreibt, liegt - wie üblich - auf der Hand.

Gruß

Ho!

Hi!

Dass Deine Meinung hier recht wenig Gewicht hat, habe ich
schon mal erwähnt, oder?

bitte sachlich bleiben!

Das IST eine sachliche Feststellung zur Qualität Deiner
Antworten im Bereich Arbeitsrecht.

Hier geht es nicht um Arbeitsrecht, sondern um den Bundesdatenschutz.

Betrachte meine Antwort im Zusammenhang mit dem Text der
Fragestellerin. Wie ich geschrieben habe, wenn
personenbezogene relevante Daten in dem Schichtplan (z.B.
Geburtsdatum, Name, Anschrift) stehen liegt ein Verstoß gegen
das BDSG vor.

Das kannst Du noch etwas häufiger wiederholen, sachlich falsch
bleibt es trotzdem, zumindest in dieser Absolutheit.

Hier liegst Du falsch!

Wenn Du meine Antwort richtig gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich auch geschrieben habe ohne die genauen Angaben der personenbezogenen Daten zu kennen, ist keine Aussage möglich.

Gruß
Guido

Gruß Merger

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Hallo Guido,

gehst Du mit Scheuklappen durch die Welt ?

Ein Steckenpferd von dir, Aussagen aus dem Zusammenhang
herausnehmen und dann solch einen Unsinn schreiben.

Nö, ich lebe in der Realität und dichte nicht irgendeinen
Schwachsinn in eine Anfrage hinein.

Hier ist von einem Dienstplan die Rede.
In einem Dienstplan erscheint regelmäßig der Name und der
Dienstplan, gelegentlich noch ein weiteres Kriterium wie die
Personalnummer oder das Geburtsdatum.

Von dem, was Du hier anführst, sind wir in der Realität
Lichtjahre entfernt.

Völlig falsch, solche Listen habe ich schon in verschiedenen Dienstleistungsbetrieben, wie auch in einer Kaserne der US-Streitkräften in PS vorgefunden.
Da gab es eine Liste mit den Namen und Geburtsdaten der Mitarbeiter.
Zusätzliche Merkmale waren auch vorhanden. Eine Aufschlüsselung war dabei. Merkmal S2 = 2 schulpflichtige Kinder vorhanden.

Und wenn Du jetzt immer noch der Meinung bist, dass der Arbeitgeber solche Listen öffentlich aushängen darf, dann solltest Du dich schnellstens mit einen Datenschutzbeauftragten zusammensetzen und dir mal die Datenschutzrichtlinien erklären lassen.

WER hier also Unsinn schreibt, liegt - wie üblich - auf der
Hand.

Richtig - in diesem Falle ein Herr Guido.

Gruß

Gruß Merger

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Hier geht es nicht um Arbeitsrecht, sondern um den
Bundesdatenschutz.

Nein, hier geht es um das Bundesdatenschutzgesetz bei der Arbeit - also um Arbeitsrecht.
Mach Dich doch nicht lächerlich!

Hier liegst Du falsch!

Dann widerlege mich!

Wenn Du meine Antwort richtig gelesen hättest, dann wäre dir
aufgefallen, dass ich auch geschrieben habe ohne die genauen
Angaben der personenbezogenen Daten zu kennen, ist keine
Aussage möglich.

Nochmal (zum DRITTEN Mal)
Hier geht es um einen Dienstplan.
Ein Dienstplan beinhaltet idR den Namen und die Einteilung der Arbeitszeit, evtl. auch noch ein weiteres Kriterium wie Personalnummer oder Geburtsdatum.

Dass Du mit aller Gewalt irgendwas hinzudichtest, was in der Realität schon aus Gründen des Workflows (mehr Datenfelder bedeuten ein Mehr an Arbeit) normalerweise nicht vorkommt, ist ganz allein Dein Problem.

Aber was schreibe ich hier eigentlich? Du liest ja eh nicht …

Gruß
Guido