Arbeitsplatz einklagen, nach illegaler Überlassung

Ich würde gerne folgende rein theoretische Rechtsfrage zur Diskussion stellen.

Ein „Hartz 4“ Empfänger hat vor 3 Jahren durch ein Jobcenter, eine ÖBS Stelle bei einem gemeinnützigen Verein für 2 Jahre erhalten. Nach Ablauf des ÖBS-Vertrages wurde ein neuer zeitlich befristeter Vertrag für ein Jahr (Auffang-AG) mit dem gleichen Verein geschlossen.

Allerdings hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag seiner Tätigkeit an, nicht für den Verein, sondern für eine „öffentliche“ Stelle gearbeitet. Diese Tätigkeiten sind trotz der offiziellen Lesart, der illegal überlassene Arbeitnehmer würde Recherchetätigkeiten für den Verein am Arbeitsplatz in besagter „öffentlicher“ Stelle durchführen, problemlos nachweisbar. Es handelt sich dabei um Arbeiten, wie Programmierung von öffentlichen Präsentationen, Programmierung von Datenbanken, Arbeiten im Web, grafische Arbeiten und Veröffentlichungen mit Erwähnung im Impressum. Auch ist der Leiter der „Dienststelle“ , der dem Verein nicht angehört, Weisungsberechtigt
Mir stellen sich jetzt folgende Fragen.
Kann der Arbeitnehmer, der ja Opfer dieser Arbeitnehmerüberlassung ist, einen regulären Arbeitsplatz einklagen.
Kann der Arbeitnehmer die Differenz zwischen der durch öffentliche Förderung erhaltenen Entlohnung und der für einen regulären Arbeitsplatz zu zahlender Entlohnung für die 3 Jahre einklagen.
Wenn ja, ist Eile geboten, ( Sind Fristen für die Klageerhebung zu beachten) da der zweite rein theoretische Arbeitsvertrag am 31.01.2012 endet.

Ich wäre für jeden Hinweis und für jede Meinung dankbar, die dazu beitragen könnte, die Frage zu klären ob es sich lohnen würde in einem solch theoretischen Fall, den ganzen Ärger, dass beteiligte Jobcenter hängt ja in dieser ganzen Illegalen Konstruktion auch mit drin und wird dem Betroffenen der ja ab dem 1.02.2012 wieder vom Jobcenter abhängig ist, das Leben sicherlich auch nicht einfacher machen, in Kauf zu nehmen.

Vielen Dank für jeden Beitrag

Hallo,

nein,weil das nämlich das „System“ ist…:frowning:

Willkommen im Deutschland des 21.Jahrhunderts…

Was du da beschreibst,ist kein Einzelfall,sondern gängige Praxis in ganz Deutschland.

Ein Beispiel aus Berlin…dort gibt es den Verein „XYZ“ der für ein staatliches Museum Leistungen erbringt…den Rest hast du ja schon beschrieben…