Arbeitsplatz gefährdet

Liebe WWWler
Wenn ein Arbeitnehmer, der einen operierten Bandscheibenvorfall hat( 30 Prozent behindert), befürchten muß, dass sein Arbeitsplatz gefährdet ist, was kann er prävetif machen?
Gibt es eine Lösung über das Arb. Amt ??
Der An. ist 45 J. alt und beim öffentlichen Dienst beschäftigt.
Danke
Reiner

Hallo

Wenn ein Arbeitnehmer, der einen operierten
Bandscheibenvorfall hat( 30 Prozent behindert), befürchten
muß, dass sein Arbeitsplatz gefährdet ist, was kann er
prävetif machen?

Einen Antrag auf Gleichstellung beim Integrationsamt stellen.

Gibt es eine Lösung über das Arb. Amt ??

Nein

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLO
Könntest du mir evtl. mehr infos mailen zB: was ist ein Gleichstellungsantrag,was bewirkt er, mit wem stelle ich mich ( ihn ) gleich und was ist das Integationsamt bzw. Wo ist dieses untergliedert ( Landratsamt-Bürgeramt oÄ.)
Danke
Reiner

Hallo Reiner!

Ich verstehe nicht ganz, warum ein AN im öffentlichen Dienst befürchtet, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Noch dazu, wenn er schwerbehindert ist. Gerade für öffentliche Arbeitgeber ist es doch auch ein „Muss“ einen gewissen Prozentsatz (10%?) an schwerbehinderten Beschäftigten zu haben.

Das ist jetzt natürlich keine direkte Antwort auf deine Frage, aber solange der AN einen unbefristeten Vertrag hat, kann ihm doch eigentlich nicht viel passieren im ö.D.

Gruß, Kai

…lass den Kopf nicht hängen!

Hallo LeoLO
Könntest du mir evtl. mehr infos mailen zB: was ist ein
Gleichstellungsantrag,

Hallo Rainer, mit einem Gleichstellungsantrag beantragst du die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten. Voraussetzung ist ein GdB ab 30, aber unter 50.

was bewirkt er, mit wem stelle ich mich
( ihn ) gleich

Du wirst dann mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Also quasi so als hättest du einen GdB von 50. Du hast dann zum Beispiel den Vorteil, dass du (nachdem du 6 Monate in einer Firma tätig bist) einen gewissen Kündigungsschutz hast. Das heißt, der Arbeitgeber kann dich dann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/SGB09/s… und http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/SGB09/s…

und was ist das Integationsamt bzw.

Das wäre dann das Amt, was bei einer Kündigung, wenn du gleichgestellt wärst, zustimmen müsste.
Den Antrag stellt man allerdings bei der Agentur für Arbeit. http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/SGB09/s… (2)

MfG

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Der An. ist 45 J. alt und beim öffentlichen Dienst
beschäftigt.

Hallo Rainer, wie lange bist du da schon tätig? Gilt der BAT bei euch?

(Ansonsten siehe andere Antwort von mir)

MfG

Hallo Zuckrscnut
Der An. ist in einer Abteilung beschäftigt,die erst seit einem Jahr besteht und nicht richtig funktioniert.Deshalb hat er die Befürchtung, dass die ganze Abteilung geschlossen oder " umstrukturiert " wird. Abteilungen kann man meines Wissens nach recht einfach schließen, bin aber nicht auf dem neuesten Stand.
Vielen Dank für die Antworten und die Links von den WWWlern
Reiner

Hallo Reiner,
muss ein Arbeitgeber nicht alternative Arbeitsplätze anbieten, wenn irgendwo Stellen offen sind? Ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ist ja meist so groß, daß er immer irgendwo offene Stellen hat, die dann durch eigene, von Kündigung bedrohte Mitarbeiter besetzt werden müssen, bevor man entläßt und neue Mitarbeiter sucht.
Gruß
Axel (ianal)

Hi Axel
Ja das muß der Ag. doch wenn keine gleichwertige Arbeit vorhanden ist, kann er den An. zurückstufen ( mindere Arbeit, minderer Lohn )
Reiner

Wurde die Behinderung amtlich festgestellt ? erfolgte ein Gleichstellungsantrag ? – wenn ja greift doch ein besonderer Kündigungsschutz…