Arbeitsplatz gekündigt!

Hallo Forum, meiner Frau wurde Ihr festes Arbeistverhältnis in einer Zahnarztpraxis bis zum 15. Aug. 2003 gekündigt. Der Grund seie, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen ( i.d.Fall sei Ihr aussertariflicher Lohn jetzt aufeinmal für Ihn zu hoch)eine neue Kraft ( frisch ausgelernt - und nur Ecklohn) dafür eingestellt ist. Zuzufügen ist noch,dass Ihr vor 3 Monaten eine Lohnerhöhung zugesagt wurde und diese auch gezahlt wird. Ihr Chef hält 4 Angestellte vor, somit fällt die Regelung nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Ich wollte ich mal die Experten fragen ob das so einfach geht, obwohl meine Frau anbot auch Ihre Arbeitszeit ( natürlich gegen weniger Gehalt ) zu verkürzen.

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank im voraus.

Günter

Hallo Forum, meiner Frau wurde Ihr festes Arbeistverhältnis in
einer Zahnarztpraxis bis zum 15. Aug. 2003 gekündigt. Der
Grund seie, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen (
i.d.Fall sei Ihr aussertariflicher Lohn jetzt aufeinmal für
Ihn zu hoch)eine neue Kraft ( frisch ausgelernt - und nur
Ecklohn) dafür eingestellt ist. Zuzufügen ist noch,dass Ihr
vor 3 Monaten eine Lohnerhöhung zugesagt wurde und diese auch
gezahlt wird. Ihr Chef hält 4 Angestellte vor, somit fällt die
Regelung nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Ich wollte
ich mal die Experten fragen ob das so einfach geht, obwohl
meine Frau anbot auch Ihre Arbeitszeit ( natürlich gegen
weniger Gehalt ) zu verkürzen.

Hallo.

Steht in der Kü ein Kügrund?

Gruß,
LeoLo

Hi,

soweit ich das kenne (bin kein Anwalt, aber komme in einigen Betrieben rum), gibt es bei Kündigung aus betrieblichen Gründen eine Sperrfrist von 6 Monaten wo er niemand wieder einstellen darf (bzw. müsste deine Frau wieder einstelllen).

Also ich würde mal einen in Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt zur Beratung aufsuchen, kostet nicht die Welt. Wenn es so ist, würde ich auf Wiedereinstellung klagen und parallel nen neuen Job suchen.

Wahrscheinlich ist, dass Deine Frau recht erhält. Dann muss der Arbeitgeber für die gesamte Zeit bis zum Urteil den Lohn nachzahlen, auch wenn deine Frau nicht gearbeitet hat weil die Kündigung dann rechtswidrig war - inbes. wegen der ja nachweisbaren Neueinstellung). Wenn ihr verliert, halten sich die Kosten bei Arbeitsrecht glaub ich in Grenzen.

Danach kann er sie auch nicht gleich wieder kündigen, dann wäre der verdacht naheliegend, dass er nur einen anderen Grund gesucht hat.

Ausserdem wäre da noch die Sozialauswahl bei den Kündigung zu beachten.

Es ist schon gefährlich, als Arbeitgeber solche Spielchen zu machen, wenn man keine Ahnung hat…Solche Ar…

Also lasst euch nicht unterkriegen und wehrt euch…

A.

Steht in der Kü ein Kügrund?

Nein, nur, " Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis von … zum … blablabla. Grund würde erst im zeugnis genannt werden - Komisch, oder?

Gruß,
LeoLo

Hallo Günter,

meiner Frau wurde Ihr festes Arbeistverhältnis in
einer Zahnarztpraxis bis zum 15. Aug. 2003 gekündigt. Der
Grund seie, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen (
i.d.Fall sei Ihr aussertariflicher Lohn jetzt aufeinmal für
Ihn zu hoch)eine neue Kraft ( frisch ausgelernt - und nur
Ecklohn) dafür eingestellt ist. Zuzufügen ist noch,dass Ihr
vor 3 Monaten eine Lohnerhöhung zugesagt wurde und diese auch
gezahlt wird. Ihr Chef hält 4 Angestellte vor, somit fällt die
Regelung nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Ich wollte
ich mal die Experten fragen ob das so einfach geht, obwohl
meine Frau anbot auch Ihre Arbeitszeit ( natürlich gegen
weniger Gehalt ) zu verkürzen.

Du hast ja zurecht geschrieben, dass Deine Frau in einem Kleinbetrieb

Hallo.

soweit ich das kenne (bin kein Anwalt, aber komme in einigen
Betrieben rum), gibt es bei Kündigung aus betrieblichen
Gründen eine Sperrfrist von 6 Monaten wo er niemand wieder
einstellen darf (bzw. müsste deine Frau wieder einstelllen).

So leid es mir tut, aber das ist mehr als ein Märchen und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, auch wenn man so „rum kommt“.

Also ich würde mal einen in Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt zur
Beratung aufsuchen, kostet nicht die Welt.

Erstberatung ohne weitere Aktivitäten nach BRAGO bis 180€

Wenn es so ist,
würde ich auf Wiedereinstellung klagen und parallel nen neuen
Job suchen.

Ich hör immer „Wiedereinstellung“…

Wahrscheinlich ist, dass Deine Frau recht erhält.

Und warum, Herr Richter, ist das wahrscheinlich? Nur so ein „Gefühl“? Das ist doch reines Rumgerate! Du hast nicht den Hauch eines Anhaltspunktes, daß dem so sein wird.

Wenn ihr verliert, halten sich
die Kosten bei Arbeitsrecht glaub ich in Grenzen.

Im Arbeitsrecht zahlt jeder seinen RA selber. Da kann schon gut was zusammenkommen

Danach kann er sie auch nicht gleich wieder kündigen, dann
wäre der verdacht naheliegend, dass er nur einen anderen Grund
gesucht hat.

???

Ausserdem wäre da noch die Sozialauswahl bei den Kündigung zu
beachten.

Im Kleinbetrieb ohne Geltung des KSchG? Welche Sozialauswahl?

Es ist schon gefährlich, als Arbeitgeber solche Spielchen zu
machen, wenn man keine Ahnung hat…Solche Ar…

Nimm’s mir nicht übel, aber er hat scheinbar mehr Ahnung als Du.

Gruß,
LeoLo

3 „Gefällt mir“

Hallo.

Wann gibt es das Zeugnis? Kann jemand bezeugen, daß die Kü betriebsbedingt erfolgte? Kam die Neueinstellung vor oder nach der Kü Deiner Frau?

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zeugnis ohne Grund liegt vor,
Neueinstellung nächste Woche …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na Herr Anwalt,
wann kommen denn von Dir mal ein paar zweckdienliche Hinweise zum Thema? Gemecker auch fett und größ geschrieben, und Fragen helfwen dem Betroffenen leider nicht weiter…

A.

Na Herr Anwalt,
wann kommen denn von Dir mal ein paar zweckdienliche Hinweise
zum Thema? Gemecker auch fett und größ geschrieben, und Fragen
helfwen dem Betroffenen leider nicht weiter…

Andreas K.

Du wirst es kaum glauben, aber das ist mir echt zu blöd. Wenn Du es „zweckdienlich“ findest, lieber eine falsche, völlig an der Rechtslage vorbeigehende, Aussage zu machen, als erst einmal vorsichtig die Möglichkeiten einzukreisen, dann ist das Deine Sache. Da bleibe ich lieber „unzweckdienlicher“ als Du. Deine Ironie kannst Du dir demnach schenken. Ich (achtung, fett aber nicht größ geschrieben) kann doch nichts dafür, daß Du völlig daneben lagst! Aber sicherlich hast Du Recht und ich hätte Günter einfach dir Glauben schenken lassen sollen, ein paar hundert Euro für den RA ausgeben lassen sollen, um dann festzustellen, daß der Richter ihm plötzlich doch nicht Recht gibt (obwohl Andreas K., der viel rum kommt, das doch so sicher behauptet hat). Ist ja nicht Dein Geld, also kann’s Dir auch egal sein.

Fragen helfen dem Betroffenen übrigens ganz sicher eher weiter als falsche Antworten.

Gruß,
LeoLo

4 „Gefällt mir“

Neueinstellung nächste Woche …

Hallo.

Die Schlüsselfrage wird sein, ob nachzuweisen ist, daß die Kü betriebsbedingt erfolgt ist. In dem Falle würde ich aufgrund der Neueinstellung im Laufe der Küfrist zur Klage raten. Ist dies nicht der Fall, ist es eine wacklige Sache. Du mußt bedenken, daß eben das KSchG Deinen Ausführungen nach keine Anwendung findet. Zudem zahlt in erster Instanz jede Partei die RA-Kosten ungeachtet des Urteils selber. Du begibst Dich also in die Gefahr, nicht wenig Geld für den RA auszugeben und noch dazu, mit der Klage baden zu gehen oder einen Vergleich auszuhandeln, der eben die Kosten deckt. Du siehst, ein RA erhöht immer die Chancen und gleichzeitig auch das finanzielle Risiko. Letztendlich mußt Du das entscheiden. Ich persönlich rate eher von einer Klage ab, wenn nicht eine Arbeitsrechtsschutzversicherung vorhanden ist oder Du in der Gewerkschaft bist. Wenn Du sie führen willst, wäre eine Alternative, daß Deine Frau sich vor Gericht selber vertritt. Dann blieben die finanziellen Risiken minimal. (Klage kostet ein paar Euro) Die Rechtsantragsstelle hilft zudem bei der Klageformulierung. Wenn Deine Frau nicht gerade seit 30 Jahren in der Praxis arbeitet, wird es meines Erachtens aber schwierig.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Zumindest bei mir war es der Fall, daß die Erstberatung kostenlos erfolgte und das gibt es bei guten Anwälten öfters!
Frag einfach mal nen Anwalt ob die Beratung kostenlos erfolgt und geh hin.

Wenn schon die Kündigung nicht verhindert werden kann lässt sich vielleicht ne Abfindung raushauen - ohne Anwalt wirds eher schwierig…

Bei meiner Frau hat die Einschaltung des Anwaltes ca. 6000DM mehr gebracht binnen ein paar Stunden!

Gruß

Bernd