Arbeitsplatz nach dem Erziehungsurlaub

Frau X war vorm Erziehungsurlaub als Teamassistentim im Einkauf tätig, dieser endet im April diesen jahres. Frau X wollte schon im Erziehungsurlaub eine Teilzeitstelle haben, wurde aber immer abgelehnt, dass nichts entprechendes vorhanden sei. Jetzt meldet sich das Unternehmen, dass eine Stelle in der Buchhaltung frei sei. Frau X möchte diese Stelle nicht annehmen, da ihr dieses Aufgabengebiet nicht zusagt. Jetzt droht die Firma mit dem Hinweis, dass bei Ablehnung dieser Stelle noch im Erziehungsurlaub ihr Arbeitsplatz in Gefahr sei, da sie nach entsprechnender Einarbeitung dafür geeignet sei. Frau X sieht dies aber nicht so. Was kann Frau X tun? Muß sie die Stelle annehmen, obwohl ihr Erziehungsurlaub noch bis Ende April geht? Sie wollte ja eigentlich nur in ihrer ursprünglichen Tätigkeit wieder während des Erziehungsurlaubes arbeiten gehen? Ist diese Drohung zulässig? Gibt es entsprechende Paragraphen, dass man annähernd in der Tätigkeit wieder arbeiten kann wie vor dem Erziehungsurlaub?

Danke für eure Tipps an Frau X

Hallo,
aus meiner Praxis heraus kann ich dazu grundsätzlich sagen,
das es zwar ein Recht auf den Arbeitsplatz gibt aber nicht das
Recht auf die gleiche Arbeitsstelle bzw. Tätigkeit.
Gruß
Czauderna

Hallo,

da der Arbeitsvertrag von Frau X weiterbestanden hat, kommt es bezüglich der Zumutbarkeit einer Alternativbeschäftigung sehr darauf an, wie der Arbeitsvertrag von Frau X formuliert ist.

&Tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In Ihrem Arbeitsvertrag steht, Frau X kann eine andere, ihrer Fähigkeit entsprechende Tätigkeit übertragen werden bzw. sie entsprechend den betrieblichen Erfordernissen entsprechend innerhalb des Unternehmens zu versetzen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

In Ihrem Arbeitsvertrag steht, Frau X kann eine andere, ihrer
Fähigkeit entsprechende Tätigkeit übertragen werden bzw. sie
entsprechend den betrieblichen Erfordernissen entsprechend
innerhalb des Unternehmens zu versetzen.

Das ist doch ziemlich eindeutig und verständlich geschrieben.
Wenn man damit nicht einverstanden ist, sollte man solch einen Vertrag nicht unterschreiben - hinterher nach Möglichkieten der Nichtigkeit zu suchen (die es hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit NICHT gibt), ist immer schlecht.

LG
GUido