Arbeitsplatz nach der Probezeit kündigen , zuwann?

Hallo, was bedeutet das, wenn in einem Vertrag (Trainee) drin steht, dass man während der Probezeit zwei Wochen vor Monatsende kündigen kann. Aber es steht nichts davon drin, wie es danach aussieht. Also bis wann man danach kündigen kann, wie lang die Kündigungsfrist ist etc. Wer weiss da antwort? So könnte das aussehen:

Nach Beendigung der Probezeit und Übernahme in die Trainee-Ausbildung gilt der Ausbildungsvertrag als fest geschlossen. Dieser kann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Während der Probezeit können beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.

Hallo Stoffgiraffe,

Hallo, was bedeutet das, wenn in einem Vertrag (Trainee) drin
steht, dass man während der Probezeit zwei Wochen vor
Monatsende kündigen kann. Aber es steht nichts davon drin, wie
es danach aussieht. Also bis wann man danach kündigen kann,
wie lang die Kündigungsfrist ist etc. Wer weiss da antwort? So
könnte das aussehen:

dass muss auch nicht in Deinem Arbeitsvertrag stehen, weil die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse in Deutschland gesetzlich geregelt sind: §622BGB

Sollte es in der Branche in der der Trainee arbeitet einen gültigen Traifvertrag geben, kann es sein, dass dort andere Kündigungsfristen vereinbart sind. Sofern diese für den Arbeitnehmr günstiger sind als die im Gesetz genannten (Und das sind sie immer), wäre dann diese Norm anzuwenden.

Hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80

Ausbildung - nicht ‚normaler‘ Arbeitsvertrag?
Hi!

Nach Beendigung der Probezeit und Übernahme in die
Trainee-Ausbildung gilt der Ausbildungsvertrag als fest
geschlossen.

Wenn es denn ein echter Ausbildungsvertrag ist, dann kann er nur gem. § 22 BBiG gekündigt werden.

Und da steht ziemlich genau das drin, was Du hier anführst:

Dieser kann gekündigt werden, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt. Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn die
zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten
länger als 2 Wochen bekannt sind. Während der Probezeit können
beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum
Monatsende kündigen.

Gruß
Guido

‚normaler‘ Arbeitsvertrag, keine Ausbildung
Hallo,

eine Trainee-Ausbildung fällt wohl kaum unter das BBIG. Lies mal §1 BBIG.

Gruß, FAQ

Hallo,

ein Trainee-Vertrag kann ein besonderer Ausbildungsvertrag im Sinne des § 26 BBiG sein und soll es hier wohl auch sein. Wenn tatsächlich kein Arbeitsverhältnis besteht, was von der Ausgestaltung des Vertrages als auch der praktischen Durchführung abhängt, gilt § 622 BGB nicht. Es gelten dann die Kündigungsvorschriften des BBiG.

VG
EK

Hallo,

lies mal § 26 BBiG. Richtig ist, dass Traineeprogramme Arbeitsverhältnisse darstellen, wenn der Austauschcharakter den Lernzweck überwiegt. Das muss aber nicht der Fall sein und dann kann es ein Ausbildungsverhältnis sein.

VG
EK

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