Arbeitsplatz nur für Nichtraucher?

Hallo,
angenommen ein Arbeiteber verlangt im AV dass Mitarbeiter Nichtraucher sind und droht bei Zuwiederhandlung mit Kündigung. Des weiteren verlangt der Arbeitsgeber vom Mitarbeiter sich nach seinen Vorstellungen zu kleiden da jeder Mitarbeiter ein Repräsentant der Firma sei.
Gibt es solche Klauseln? Wären sie rechtens?

Gruß,
Fred

Hallo,
das mit der Arbeitskleidung kenne ich. Entweder der Arbeitgeber stellt Bekleidung zur Verfügung oder aber er kann Merkmale nennen nach denen sich die Mitarbeiter Kleiden sollen. Z.B. Weiße Bluse/ Hemd Schwarze Hose/ Blaue Hose. Steht denn etwas von der Kleidung im Arbeitsvertrag?

Zu dem Rauchen kann ich leider nichts sagen, aber vom Gefühl her würde ich sagen das es nicht verlangt werden darf wegen Diskriminierung/ Chancengleichheit. Gruß Sunny

Hallo,
angenommen ein Arbeiteber verlangt im AV dass Mitarbeiter
Nichtraucher sind und droht bei Zuwiederhandlung mit
Kündigung.

Damit dürfte der AG seine Kompentenzen weit überschreiten. Ob ein AN Raucher oder Nichtraucher ist, geht den AG grundsätzlich nix an, solange der Raucher seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommt und sich an die Rauchverbote in Betriebsräumen hält.
Der AG kann noch nicht mal ohne weiteres ein Rauchverbot auf dem kompletten Betriebsgelände verhängen, wenn es dafür keinen besonderen Grund gibt.
Der AG ist nicht Erziehungsberechtigter der AN. Das Urteil, das das BAG 1999 zu absoluten Rauchverboten im Rahmen der BR-Mitbestimmung gefällt hat, dürfte in seinen Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten der rauchenden AN auch jetzt noch Gültigkeit haben:
http://lexetius.com/1999,2478

Gruß,
Fred

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Zu dem Rauchen kann ich leider nichts sagen, aber vom Gefühl
her würde ich sagen das es nicht verlangt werden darf wegen
Diskriminierung/ Chancengleichheit.

Wie es beim Rauchen ist weiss ich leider auch nicht. Hoffentlich findet sich hier noch ein Experte der darüber Auskunft erteilen kann.

ABER deinem Punkt bzgl.

Diskriminierung/ Chancengleichheit.

widerspreche ich, denn:

das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, soll schützen vor Benachteiligungen aus Gründen der:

  • Rasse
  • Alter
  • ethnischer Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • sexuelle Identität

Soweit ich weis, ist der Konsum von Genussmitteln noch nicht im AGG verankert. Natürlich sind Fälle bekannt, in dem der Arbeitgeber den Genuss von Alkohol währen der Arbeitszeit (und so und so vielen Stunden davor) untersagt. Dies ist so auch legitim.

LG Jasmin

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Hallo,
da muss ich Dir widersprechen:

Der AG kann noch nicht mal ohne weiteres ein Rauchverbot auf
dem kompletten Betriebsgelände verhängen, wenn es dafür keinen
besonderen Grund gibt.

Bestes Beispiel sind Schulen und Krankenhäuser - dort darf auch oft nicht auf dem Betriebsgelände geraucht werden. Mitarbeiter müssen zum Rauchen das Gelände komplett verlassen.

Viele Grüße

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Hallo chilli,

Dein Posting stiftet bestenfalls Verwirrung, da Du offensichtlich weder meine Antwort richtig gelesen hast, noch das von mir verlinkte Urteil.
Ich habe ja ausdrücklich davon geschrieben, daß es besondere Gründe geben kann, das Rauchen auf dem gesamten Betriebsgelände zu verbieten. Zum Thema Schulen/Schulgelände gibt es eine umfassende Rechtsprechung (überwiegend von Verwaltungsgerichten, soweit mir bekannt), die diese besonderen Gründe für gegeben erachten - z. B. die Vorbildfunktion des Schulpersonals ggü. den Schülern.

Bei Krankenhäusern ist dies schon strittiger, ob ein vollständiges Rauchverbot auf dem kompletten Gelände wirklich durchsetzbar ist.

Im Übrigen ist Deine Argumentation auch ein bißchen lebensfremd. Die Tatsache allein, mit der Du argumentierst, daß es irgendwo ein Rauchverbot auf einem Betriebsgelände gibt, sagt noch lange nicht zwingend aus, daß dies auch rechtmäßig und zulässig ist.
Es kann auch einfach nur heißen, daß sich niemand traut, seine Rechte einzuklagen. Denn das es für Raucher durchaus einen grundsätzlichen Anspruch gibt, könntest Du selbst herausfinden, wenn Du das von mir verlinkte Urteil ab RN 40 liest.

&Tschüß
Wolfgang

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Danke für den Link. Interssanter würde die Sache dann ja auch werden, wenn man annähme der AG fragt schon beim Berwerbungsgespräch ob man Raucher sei und würde dann äussern dass nur Nichtraucher eingestellt werden würden…

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