habe ich anspruch auf ein umzugsgeld wenn mein arbeitsplatz umzieht?
Die situation sieht so aus.
Ich wohne in wiesbaden und habe dort bei einer marketing firma angefangen zu arbeiten. 2km und 3min von zuhause entfernt.
Nun ist die firma 2monate später nach frankfurt umgezogen.
Mein jetziger weg zur arbeit beträgt 37km und 25min fahrt.
Nun wird diese firma zum 1. Oktober nach Fulda umziehen.
Ich werde meine jetzige wohnung auflösen und auch nach fulda ziehen da ich sonst jeden tag 140km und 1std 30min fahrt hätte.
Gibt es nun irgendeine regelung das ich etwas von meinem chef bezahlt bekomme das ich den ganzen aufwand mache?
eine solche Regelung gibt es nicht. Es ist Deine Entscheidung ob Du den weiteren Arbeitsweg auf Dich nimmst oder bei der Firma kündigts. Allerding würde ich mich an Deiner Stele mit dem Arbeitsamt in verbindung setzen da die in der Regel, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, die Umzugskosten übernehmen.
wenn Sie durch den Umzug den Weg zum Arbeitsplatz um 1 Stunde verkürzt wird, dann konnen Sie alle Aufwendungen für den Umzug bei Einkommensteuererkärung geltend machen (das ist hier der Fall), wenn allerdings der Chef ein teil des Umzugs finanziert, dann müssen diese Aufwendungen abgezogen werden. Es ist eine freiwillige Leistung der Firma.
Hallo, zunächst die Frage: hat das Unternehmen einen Betriebsrat mit dem in der Regel ein Sozialplan gemacht wird und die Kosten, die das Unternehmen übernimmt vereinbart werden? Eine grundsätzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Spreche Deinen Arbeitgeber direkt an, welche Kosten er trägt. Viel Erfolg und viele Grüße
da Du weißt, in welcher Branche du arbeitest, schau mal, ob es für Euch einen Manteltarifvertrag gibt. Dort sind manchmal solche Fälle geregelt. Es gibt sogar Arbeitsverträge, wo das schon berücksichtigt ist. Ansonsten kannst Du die Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen, da du mehr als eine Stunde Zeit durch den Umzug sparst. Sie sind dann beruflich veranlasst.
Hierfür musst Du das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) als Grundlage nehmen, dort stehen die Höchstgrenzen, die auch für Nichtbeamte steuerlich gelten. Wenn Du Kinder hast, kannst Du eventuell auch Kosten geltend machen, die durch den Schulwechesel entstehen.
Frag aber einfach mal Deinen Chef. Er kann Dir die absetzbaren Kosten auch direkt steuerfrei erstatten, für ihn sind das Geschäftskosten, die vor der Steuer anfallen. Vielleicht hat er ja auch ein Interesse daran, dass Du mit umziehst.
Ganz wichtig ist aber in jedem Fall, dass Du jeden Schnipsel aufhebst, auf dem irgendein Betrag steht, der mit dem Umzug zu tun hat. Ordentlich abheften und mit einem kurzen Vermerk versehen, wofür das war. Spätestens zu Beginn des neuen Jahres wirst Du dankbar sein für jede Notiz.
Schau auch hier: http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/…
Ansonsten mach einen Kontakt zu einem Lohnsteuerhilfe-Verein, da bekommst Du als Mitglied für relativ kleines Geld sicher Unterstützung.
Hallo,
Du musst prüfen, ob es einen entsprechenden Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung für Deinen Betrieb gibt. Ich fürchte, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, bin aber nicht sicher.
Viel Erfolg, schöne Grüße
Phantomin
also zuerst müßte ich wissen nach welchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sie angestellt sind. Ob hierin etwas vermerkt ist.
Es gibt hierzu verschiedene sogenannte „Dienstvereinbarungen“. Zum Beispiel könnte laut Tarifvertrag 1-2 Tage Sonderurlaub wg. betriebsbedingtem Urlaub gewährt werden. Dies wäre das eine. Des weiteren können Sie auf jeden Fall die ganzen Kosten (auch ein Umzugsunternehmen etc.) bei dem Steuerausgleich geltend machen! Ich würde Ihnen raten alle Belege aufzuheben, Benzinrechnungen, Zugfahrten etc. etc.
Wie gesagt über Kostenbeteiligungen müßte ich wissen nach welchem Arbeitsrecht Ihre Firma tariflich geregelt ist.