weiß jemand, was für Ansprüche eine ANin hat, wenn ihr Arbeitsplatz während der Elternzeit aufgrund von Umorganisation im Betrieb weggefallen ist?
Folgender Sachverhalt:
ANin steigt im Laufe der jahre aus einem Pool von MA in eine Führungsposition auf, nämlich als Teamleitung unter dem Abteilungsleiter. ANin wird schwanger, bleibt 1 Jahr zu Hause. Für dieses Jahr wird explizit eine Elternzeitvertretung ausgeschrieben und eingestellt. In den letzten 3 Monaten der Elternzeit nun wird einiges umorganisiert, die Stelle Teamleitung fällt weg, die Stelle Abteilungsleitung wird ausgeschrieben, ANin bekommt die Stelle jedoch nicht und soll jetzt zurück in den Pool fallen, nachdem sie vor der Elternzeit ca. 2 Jahre als Teamleitung gearbeitet hat.
ich frage mich gerade, inwieweit die Elternzeit überhaupt eine Rolle spielt. Wäre die Arbeitnehmerin im Betrieb geblieben, hätte man doch kaum die Umorganisation ausfallen lassen.
wenn ich das richtig gelesen habe, dann fällt nicht der Anspruch auf einen Arbeitsplatz weg sondern die Art der Tätigkeit
ist nicht die gleiche wie vor der Elternzeit.
Wenn das so ist - dann geht das in Ordnung.
Strittig wäre dann nur ggf. die Frage des Gehaltes.
Strittig wäre dann nur ggf. die Frage des Gehaltes.
Halo,
wie sieht es denn aus mit dem Gehalt, wenn der AN eine andere (zumutbare) Stelle im Betrieb bekommt, bei gleicher Arbeitszeit???
Darf der AG das Gehalt kürzen, weil die Stelle „nicht so anspruchsvoll“ ist wie die vorhergehende?
Wie sieht es aus wenn der AN nach der Elternzeit wieder schwanger anfängt, der AG schon vorher bescheid weiß und keine Lust hat, für 2 oder 3 Monate eine gleichwertige Stelle zu besetzen? Darf der AN „zum Kaffekochen“ degradiert werden? Wie sieht es dann mit dem Gehalt aus?
Strittig wäre dann nur ggf. die Frage des Gehaltes.
Halo,
wie sieht es denn aus mit dem Gehalt, wenn der AN eine andere
(zumutbare) Stelle im Betrieb bekommt, bei gleicher
Arbeitszeit???
Darf der AG das Gehalt kürzen, weil die Stelle „nicht so
anspruchsvoll“ ist wie die vorhergehende?
Das Gehalt darf der AG natürlich nicht kürzen!!!
Nur wenn der AN sich auf eine andere Stelle im Haus mit einer anderen Eingruppierung bewirbt, dann gilt natürlich die zur Stelle gehörende Eingruppierung.
Wie sieht es aus wenn der AN nach der Elternzeit wieder
schwanger anfängt, der AG schon vorher bescheid weiß und keine
Lust hat, für 2 oder 3 Monate eine gleichwertige Stelle zu
besetzen? Darf der AN „zum Kaffekochen“ degradiert werden? Wie
sieht es dann mit dem Gehalt aus?
Mit dem Gehalt verhält es sich hier wie oben!
Gruß,