Hallo liebe WWW-ler,
heute möchte ich euch einmal Fragen wie es mit den protokollieren einer Arbeitsplatzbegehung zweck späterer Wiedereingliederung aussieht.
Hat der AN das Recht dieses Protokoll als Abschrift zu Verlangen? Schließlich wurde vom AG erwartet, dass der AN mit anwesend ist. In diesem Protokoll müssten theoretisch auch die Bedingungen für die Wiedereingliederung enthalten sein oder irre ich mich diesbezüglich?
Der betriebliche Vorgesetzte könnte ja dem AN später sonst was erzählen, was alles in diesem Protokoll enthalten ist (z.B. auch Arbeiten, die dem AN nicht lt. ärztlichen Befund zugemutet werden dürfen), ohne das der AN es je den Wahrheitsgehalt nachvollziehen oder gar Einspruch gegen das geschriebene einlegen könnte.
Liebe Grüße
Asmodine