Arbeitsplatzbeschreibung und Komplikationen

Hallo,
Ist ein Chef verpflichtet, eine zum derzeitigen Zeitpunkt korrekte/tatsachengetreue Arbeitsplatzbeschreibung zu unterzeichnen, wenn der im Arbeitsvertrag festgelegte Tätigkeitsinhalt des Arbeitnehmers sich im Verlauf der Jahre grundlegend geädert hat? Gibt es eine rechtliche Grundlage hierfür?

Hallo,

nein. Es gibt im deutschen Recht nur wenige Fälle, in denen jemand eine Tatsache schriftlich bestätigen muss.

z.B. dieser hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html
http://dejure.org/gesetze/GewO/109.html

VG
EK