Hallo,
ist es möglich einen neuen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitsplatzsicherung zu versehen z.B. eine Beschäftigung von mindestens 2 Jahren. Bei vorzeitiger Kündigung wäre dann z.B. die fehlenden Gehälter für dieses Frist zu zahlen. Ebenfalls bei Schließung der Abteilung.
Gruß
HarryMuc
Hallo,
ja natürlich ist das möglich, doch welcher Arbeitgeber würde sich schon auf sowas einlassen?
Ichmeine jetzt wenn es sich nicht um Vorstands oder Manager-Positionen geht (wo das teilweise normal ist eine Abfindungsklausel einzubringen).
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Wenn man die Möglichkeit auf einen neuen Arbeitsplatz erhält, der alte Arbeitgeber aber ein plötzliches Angebot unterbreiten will, dann kann man auch Bedingungen stellen. Ansonsten geht man eben zu dem neuen Arbeitgeber.
Da der alte Arbeitgeber mit einer Flaute zu rechnen hat, wo er sich überlegen wird, den neuen Mitarbeiter wieder zu kündigen, wird man sich natürlich irgendwie absichern wollen.
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OT : Verstanden irgendwer das vielleicht hat?
Wenn man die Möglichkeit auf einen neuen Arbeitsplatz erhält,
der alte Arbeitgeber aber ein plötzliches Angebot unterbreiten
will, dann kann man auch Bedingungen stellen. Ansonsten geht
man eben zu dem neuen Arbeitgeber.
Da der alte Arbeitgeber mit einer Flaute zu rechnen hat, wo er
sich überlegen wird, den neuen Mitarbeiter wieder zu kündigen,
wird man sich natürlich irgendwie absichern wollen.
Rembrandt? Walter?? Ägypten???
Ich habe jetzt geschlagene fünf Minuten draufgeguckt und kapiere nix. Kann mir jemand für den zweiten Bildungsweg verklaren, was der Fragesteller damit zu meinen der Intention teilhaftig gewesen sein könnte?
Danke
Eillicht zu Vensre
Hallo
Rembrandt? Walter?? Ägypten???
Ich habe jetzt geschlagene fünf Minuten draufgeguckt und
kapiere nix. Kann mir jemand für den zweiten Bildungsweg
verklaren, was der Fragesteller damit zu meinen der Intention
teilhaftig gewesen sein könnte?
:o)
Ich nehme an, er hat ein Angebot von einem neuen AG, zieht aber gleichzeitig ein Gegenangebot des jetzigen AG in Betracht. Dies möchte er aber nur dann annehmen, wenn damit eine Garantie einhergeht, die ihm eine Beschäftigung von mindestens zwei Jahren sichert. Im Falle der vorzeitigen Kündigung durch den AG, möchte er den Differentbetrag als Schadensersatz ausgezahlt bekommen.
Gruß,
LeoLo