Arbeitsplatzsuche trotz Immatrikulation?

Tag zusammen :smile:

Wenn man ALG I beziehen würde, sich jedoch bei einer Universität einschriebe und nach kurzer Zeit immatrikuliert wäre, muss man sich trotzdem weiterhin um einen Arbeitsplatz bemühen?

Schließlich gäbe es vor Studienbeginn einige Sachen zu planen und Behördengänge zu erledigen.

Danke im Voraus! :smile:

MfG

Hallo,

Sobald wieder ALG I beantragt, bzw. ausgezahlt wird, gilt es im Rahmen der Mitwirkungspflicht natürlich auch, sich aktiv um neue Arbeit zu bemühen.

Warum sollten sich diese Verpflichtung denn nicht mit Planungen und Behördengängen zeitlich koordinieren lassen ?

Mann könnte sich ja für den Übergang auch zunächst einmal eine Stelle auf Teilzeit besorgen, falls viel zu planen wäre, bzw. etliche Behördengänge anstünden und es nicht binnen einiger Wochen zu erledigen wäre.

mfg

ennlo

Danke für deine Antwort :smile: