Arbeitsplatzversetzung / Änderungskündigung

Angenommen ein AG hat dem AN einen Änderungsvertrag geschickt. Würde der AN diesen annehmen, könnte der AG den AN in jede andere Stadt versetzen; ferner ist das Gehalt deutlich geringer als bisher. Dies sieht der AN als unzumutbar. Das Angebot wird er somit nicht annehmen, seinen Arbeitgeber wird er Montag davon unterrichten. Bis einschliesslich Dienstag hat der AN noch Urlaub, so dass er ab Mittwoch wieder arbeiten müsste. Der AN geht davon aus, das der AG dem AN nach der Absage eine (Änderungs-)Kündigung zukommen lassen wird.
Sollte der AN vorsorglich seine Arbeitskraft ab Mittwoch wieder ausdrücklich anbieten? Wie könnte eine solche Formulierung sein?

Moin!

Das braucht nicht formuliert zu werden. Dadurch das noch keine Kündigung hier geschrieben wurde (lese ich hier mal so raus) geht der AN einfach nach seinem Urlaub wieder zur Arbeit. Dies sollte er auch wirklich machen, da sonst ev. Arbeitsverweigerung vom AG is Spiel gebracht werden könnte.
Sollte der AG dann tatsächlich kündigen, kann/sollte man eine Kündigungsschutzklage erwägen.

Gruß
Andreas