Ist es zumutbar, dass man als Mutter nach der Elternzeit an einen 70km weit entfernten Arbeitsplatz geschickt wird, wenn man seine bisherige Position behalten will?
Die Alternative wäre ein Arbeitsplatz mit erheblichen Geldeinbussen.
Hallo,
ein Arbeitgeber darf von dem im Arbeitsvertrag vorbehaltenen Versetzungsrecht nur im Rahmen billigen Ermessens Gebrauch machen. Der Arbeitgeber muss also stets die Interessen des Unternehmens an der Zuweisung einer bestimmten Arbeitsstelle bzw. Arbeitsaufgabe mit den Interessen des Arbeitnehmers abwägen. Weiter zu berücksichtigen ist Arbeitsvertrag sowie ggf. Tarifbindung. Es müsste aber vom AN vorgetragen werden, dass die größere Entfernung eine Unzumutbarkeit hinsichtlich der Betreuung des/der Kind/es darstellt und nicht den Interessen der politischen Vorgaben wäre. Eine Beratung durch die Gewerkschaft oder Rechtsanwalt wäre angemessen und angeraten, schönes Wochenende.